Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten Phase, und zwar folgende: Erhöhung der jährlichen Aufnahmekapazitäten im Lehramt an Grundschulen, Lehramt an beruflichen Schulen, der Unterrichtsfächer Physik, Musik, Darstellendes Spiel und Sport
Dokumentation/Quelle der Maßnahmen
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Seit 2014 wirbt Mecklenburg-Vorpommern gezielt und im Rahmen einer finanziell unterlegten Lehrerwerbekampagne für den Schuldienst in M-V. Die Kampagne zielt in erster Linie auf die Einstellung ausgebildeter Lehrkräfte, umfasst aber die gesamte „Karriere“ und somit mehrere Zielgruppen. Herzstück der Kampagne ist die Website mit der Online-Stellenbörse, wo sich die wichtigsten Informationen gebündelt finden: https://www.lehrer-in-mv.de/lehramt-studieren/infos/. Weitere Maßnahmen für die Gewinnung und Bindung von angehenden Lehrkäften für den ländlichen Raum sind: Landesweite Schulmessen, die LehrerbildungsLANDPARTIE, Reisekostenzuschüsse und die Übernahmegarantie. Weitere Maßnahmen sind u. a. Image-Videos Lehrkräfte in M-V, Erfahrungsberichte Lehrkräfte in M-V, Montagsporträts von Lehrkräften auf Instagram und Facebook, Schulvideos und Schulporträts, schulspezifische Social-Media-Werbung auf Facebook und Intagram, Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und den Welcome Centern.
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
  • Studieninteressierte für das Grundschullehramt (Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe)
  • Studieninteressierte für MINT-Lehramtsfächer
  • Studieninteressierte für 'Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen'
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Anmerkung:

Grundsätzlich richten sich alle Maßnahmen an alle Interessierten, also alle Abiturient*innen. Besondere Bedarfe bestehen aber in bestimmten Fächern oder Schularten, daher gibt es entsprechend immer wieder einzelne Maßnahmen für bestimmte Fächer. Zum Beispiel wurde besonderer Content für das Karriereportal erstellt und in Social Media und Printadvertorials nachgenutzt: vom Grundschullehrer-Porträt über das Regionalschullehrer-Interview bis aktuell zu zwei neuen Berufsschullehrerporträts (https://www.lehrer-in-mv.de/erfahrungsberichte-uebersicht/ ). Im Rahmen einer bundesweiten Content-Marketing-Kampagne in FAZ Woche „Frauen machen MI(N)T!“ wurde nicht nur eine Anzeige geschaltet, sondern auch ein Werbefilm produziert, der ebenfalls medial nachgenutzt wird (https://www.youtube.com/watch?v=zi2yjZNnQHI&list=PLYcbZln-uuF49IpYLPYybnZDnqXCMeaNB ).
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Deutsch Mathematik Musik
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Mathematik Informatik Physik
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Mathematik Informatik Physik
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Gesundheit und Pflege Sozialwesen Wirtschaft und Verwaltung
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter siehe Anmerkung siehe Anmerkung siehe Anmerkung
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Anmerkung:

Siehe im Übrigen die Website http://www.lehrer-in-mv.de/; zur Sonderpädagogik kann keine Einzelaufschlüsselung erfolgen, es besteht jedoch hoher Bedarf.
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 112
Primarbereich / Sek. I k.A.
alle oder einzelne Schularten Sek. I 153
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 324
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 32
Sonderpädagogik 69
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 11686
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 2760
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 165
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 58
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Regionalen Schulen Regionale Schulen und Gesamtschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gesamtschulen und Berufliche Schulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Sonderpädagogik Förderschulen und alle anderen Schularten
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Nein, es gibt sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 391) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2014 (GVOBl. M-V S. 606) Link: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-LehrBiGMV2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs Lehrerprüfungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 16.07.2012 (GVOBl. M-V S. 313), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 7. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 222, 224) Link:http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod?feed=bsmv-lr&st=lr&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=jlr-LehrPrVMV2012rahmen
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - - 10 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I - - 10 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium - - 10 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - - 9 Semester
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - - 300 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I - - 300 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium - - 300 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - - 270 LP
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 4 - Die Lernbereiche sind als Fächer ausgewiesen. § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 1 Weiteres Fach als Dritt- oder Beifach. § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 1 Weiteres Fach als Dritt- oder Beifach. § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 - - § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 3 - Zwei sonderpädagogische Fachrichtungen und ein allgemeinbildendes Fach oder Grundschulfächer Deutsch und Mathematik. § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V
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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 391) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2014 (GVOBl. M-V S. 606) Link: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-LehrBiGMV2013rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs Lehrerprüfungsverordnung M3cklenburg-Vorpommern vom 16.07.2012 (GVOBl. M-V S. 313), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 7. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 222, 224) Link:http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod?feed=bsmv-lr&st=lr&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=jlr-LehrPrVMV2012rahmen
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Vorgabe für Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 2 - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 3 - -
Bildungswissenschaften 4 - 90 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) - 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - 15 LP
Optionalbereich/Sonstiges 5 - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - 90 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - 90 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 6 - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) - 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - 15 LP
Optionalbereich/Sonstiges - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - 105 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - 105 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - 15 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften - 30 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) - 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - 15 LP
Optionalbereich/Sonstiges - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften mindestens 30 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 15 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 7 - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) - 15 LP
Abschlussarbeit/-prüfung - 15 LP
Optionalbereich/Sonstiges 8 - -
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Anmerkungen:

1 Fachdidaktik ist in der Fachwissenschaft enthalten (Deutsch).
2 Fachdidaktik ist in der Fachwissenschaft enthalten (Mathematik).
3 Fachdidaktik ist in den 2 weiteren Fachwissenschaften enthalten (Wahlpflichtbereich).
4 Die Bildungswissenschaften umfassen 90 LP, hierunter die Allgemeine Grundschulpädagogik 30 LP und die Sonderpädagogik mindestens 21 LP.
5 Gesamtumfang der vier Lernbereiche: 180 LP
6 Die Bildungswissenschaften umfassen 60 LP, hierunter die Sonderpädagogik mindestens 21 LP.
7 Gesamtumfang Fachwissenschaften: maximal 210 LP; Gesamtumfang Fachdidaktiken: 30 LP; Bildungswissenschaften einschließlich ausgewählter Elemente der Sonderpädagogik mindestens 30 LP;
8 Die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und ein allgemein bildendendes Fach oder ausgewählte Elemente der Grundschulpädagogik einschließlich ihrer Fachdidaktiken umfassen insgesamt 180 LP.
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Ja
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Anmerkung:

Gemäß § 11 Abs. 3 Lehrerprüfungsverordnung M-V (2012) existieren einschränkende Vorgaben nur für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt für Sonderpädagogik. Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird im Studiengang Lehramt an Gymnasien in einem der Fächer und im Lehramt für Sonderpädagogik in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen verfasst. Allerdings kann bei beiden Lehramtsstudiengängen die wissenschaftliche Abschlussarbeit im begründeten Ausnahmefall auf Antrag beim Lehrerprüfungsamt auch in den Bildungswissenschaften verfasst werden.

Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden?
Fachwissenschaft Keine landesweiten Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - Ja
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I - Ja
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Ja -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen - Ja
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Ja -
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Anmerkung:

Gemäß § 11 Abs. 3 Lehrerprüfungsverordnung M-V (2012) existieren einschränkende Vorgaben nur für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt für Sonderpädagogik. Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird im Studiengang Lehramt an Gymnasien in einem der Fächer und im Lehramt für Sonderpädagogik in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen verfasst. Allerdings kann bei beiden Lehramtsstudiengängen die wissenschaftliche Abschlussarbeit im begründeten Ausnahmefall auf Antrag beim Lehrerprüfungsamt auch in den Bildungswissenschaften verfasst werden.
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird
Mathematik Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird
Sachunterricht Nein
Englisch Nein
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Anmerkung:

Gesamtumfang für vier Lernbereiche: 180 LP; darunter sind die Lernbereiche Deutsch und Mathematik verpflichtende Bestandteile, Sachunterricht und Englisch sind Teil einer Auswahl an Lernbereichen, die für die Bereiche 3 und 4 zur Verfügung stehen.

Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Ja, für bestimmte Lehramtstypen, und zwar:
Lehramtstyp 1: Lehramt an Grundschulen
Dokumentation der Vorgaben
§ 6 Lehrerbildungsgesetz M-V Link: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LehrBiGMV2013V3P6
Deutsch als Zweitsprache Nein
Demokratiebildung Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
§ 5 Absatz 6 Lehrerbildungsgesetz M-V Link: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LehrBiGMV2013V3P5
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein
Gibt es weitere Querschnittsthemen, die in Ihrem Land im Lehramtsstudium curricular verankert oder geplant sind und die Sie uns nennen möchten?
- Lehren und Lernen in der digitalen Welt und Medienpädagogik, einschließlich Datenschutz - Inklusion - Sozialpädagogische Themen wie z. B. Schulsozialarbeit - Sprecherziehung - Politische Philosophie siehe § 5 Absatz 6 und § 6 Lehrerbildungsgesetz M-V Link: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LehrBiGMV2013rahmen
Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Land sicher, dass 21st Century Skills Eingang in die Lehrkräftebildung finden?
  • Kompetenzkataloge/curriculare Standards
  • Vorgaben in staatlichen Prüfungsordnungen

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen, aber kein(e) Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar müssen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
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Anmerkung:

Gemäß § 58 Abs. 3 Satz Landeshochschulgesetz M-V (2019) ist Voraussetzung für die Einstellung auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, der Nachweis einer dreijährigen Schulpraxis. Zur Schulpraxis zählt nach einer Literaturansicht auch die Zeit des Referendariats.
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: 1. weiterbildender Masterstudiengang Sonder- und Inklusionspädagogik an der Universität Rostock, 2. weiterbildender Masterstudiengang Behindertenpädagogik mit dem Förderschwerpunkt Hören an der Universität Hamburg, 3. weiterbildender Masterstudiengang Behindertenpädagogik mit dem Förderschwerpunkt Sehen an der Universität Hamburg
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Es handelt sich nicht um eine Vorgabe, aber um Masterstudiengänge, welche nur an Universitäten absolviert werden können. Diese werden ausgeschrieben und besetzt.

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Beirat für Lehrerbildung und Bildungsforschung
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, Evaluation der angebotenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge, Staatsexamensstudiengänge)
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Anmerkung:

Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Genehmigung. Es ist keine Akkreditierung erforderlich, da es Staatsexamensstudiengänge sind (Ausnahme Lehramt an beruflichen Schulen). Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 Lehrerbildungsgesetz M-V (2014) begleitet und berät das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung bei der Einführung und Modifikation von Modulprüfungs- und Studienordnungen für die Lehrerbildung.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Wissenschaft/Hochschule/Zielvereinbarungen/
Berücksichtigung der Thematik in Regelungen in staatlichen Prüfungsordnungen Massnahme wird bereits umgesetzt
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LehrBiGMV2013rahmen
Sonstige Maßnahmen: Einrichtung von je einer Juniorprofessur für Medienpädagogik an den Universitäten Greifswald und Rostock Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=152070&processor=processor.sa.pressemitteilung
Sonstige Massnahmen: Programm "Digitale Lehre" Programm "Digitalisierung in der Lehrerbildung" Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=151343&processor=processor.sa.pressemitteilung
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Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Ja, und zwar: 1. Programm zur wissenschaftlichen Qualifizierung von Nachwuchskräften in den Fachdidaktiken an den Universitäten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2. Programm für die Digitalisierung in der Lehrerbildung an den lehrerbildenden Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 3. Programm zur Erhöhung des Studienerfolgs im Lehramt an den lehrerbildenden Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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Anmerkung:

Die Lehrerbildung ist ein expliziter Förderschwerpunkt des Hochschulpakts bzw. des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken.
Gibt es in den nachfolgenden Themenbereichen landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern?
  • Digitalisierung in der Lehrkräftebildung, und zwar: Programm "Digitale Lehre" Programm "Digitalisierung in der Lehrerbildung"
  • Sonstiges, und zwar: Programm "Maßnahmen zur Erhöhung des Studienerfolgs im Lehramt"
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Anmerkung:

Mit insgesamt 8,8 Mio. Euro fördert die Landesregierung im Programm „Digitale Lehre“ Vorhaben der Hochschulen, die zum Ziel haben, digitale Techniken und Anwendungen erfolgreich im Studienalltag zu etablieren. Darunter werden auch Vorhaben mit dem Schwerpunkt Lehrerbildung gefördert. Mit dem 5-Millionen-Euro-Programm "Digitalisierung in der Lehrerbildung" sollen an den lehrerbildenden Hochschulen innovative digitale Strukturen, Formate und Lehrinhalte beziehungsweise -angebote in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung entwickelt werden. Mit dem Programm zur Erhöhung des Studienerfolgs im Lehramt fördert das Land die Umsetzung von Maßnahmen zu den folgenden Schwerpunkten: (1) Verbesserung der Eignungsabklärung von Studierenden, (2) Stärkung des Berufsfeldbezugs und (3) Verringerung der Prüfungslast.

Indikatoren-Info:

Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: - Reisekostenzuschüsse für Schulpraktische Studien im ländlichen Raum für Lehramtstudierende - 4 Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst - Übernahmegarantie für Referendarinnen und Referendare nach § 3a Bildungsdienstlaufbahnverordnung
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Anmerkung:

Die vier Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst setzen zwar erst nach der ersten Phase der Lehrerbildung an, jedoch kann man hier durchaus einen Zusammenhang sehen, da die Studierenden sich für den Vorbereitungsdienst bereits zum Ende der ersten Phase der Lehramtsausbildung bewerben können, obwohl sie noch keinen Abschluss haben. Dieser muss dann bis spätestens zum Dienstantritt vorgelegt werden, sodass die Zugangsvoraussetzungen nach § 10 Lehrerbildungsgesetz M-V erfüllt werden können. Die Übernahmegarantie für Referendarinnen und Referendare nach § 3a Bildungsdienstlaufbahnverordnung setzt zwar erst während der zweiten Phase der Lehramtsausbildung an, wirkt jedoch zielführend in dieselbe Richtung, da die Maßnahme bereits während des Studiums bekannt ist und kommuniziert wird.
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Im Bereich der Lehrkräftefortbildung wird intensiv an Transformationsprozessen zur Digitalisierung der Lehrkräftefortbildung gearbeitet. Dabei werden diverse neue Formate entwickelt, vom Webinar bis zum Podcast. Inhaltlich stehen Fragen nach Digitalität im Fokus, d. h. die Beschäftigung mit den didaktischen Grundfragen im Kontext des o. a. Transformationsprozesses.
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein, aber geplant
Dokumentation/Quelle
Sowohl für Fortbildung, als auch für nachhaltige Implementation der Inhalte durch Beratung sind entsprechende Dokumente in der Entstehung. Zudem wurde in den Gremien des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung und im landesweiten Projekt "LEHREN in M-V" im Rahmen der Qualitätsoffensive lehrerbildug ein Leitbild für die Lehrkräftebildung der ersten Phase in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Ja, und zwar seit: 2020
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Anmerkung:

Es gibt Modellschulen, welche sich mit dem Thema der Inklusion seit dem Schuljahr 2020/2021 modellhaft beschäftigen. Des Weiteren befinden sich derzeit eine allgemein bildende digitale Landesschule und eine berufsbildende digitale Landesschule im Aufbau.
Werden Schulversuche/Modellschulen in Ihrem Land wissenschaftlich begleitet?
Ja, und zwar seit: 2022
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Anmerkung:

Die Modellschulen zum Thema Inklusion werden seit dem Jahr 2022 wissenschaftlich begleitet.
Welche Schwerpunktthemen finden an den aktuell laufenden Schulversuchen/Modellschulen in Ihrem Land Berücksichtigung?
jahrgangsübergreifendes Lernen zum Themenbereich Inklusion inklusive Beschulung von Fachpraktikern
Wie finden die Ergebnisse der aktuell laufenden Schulversuche/Modellschulen Eingang in die Lehrkräftebildung?
  • Lehrkräftefortbildungen
  • Aufgreifen in regelmäßigen Berichten im Landtag/den zuständigen Ausschüssen
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: Erprobungsklausel
Dokumentation/Quelle
§ 8a Erprobungsklausel im Lehrerbildungsgesetz M-V Link: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-LehrBiGMV2013V2P8a

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
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Anmerkung:

Die Vorgaben sind in § 3 Abs. 2 Lehrerbildungsgesetz M-V (2014) schriftlich fixiert.

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in Form von Abordnungen

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, aber nur für bestimmte Lehramtstypen im Umfang von mindestens 21 LP
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Anmerkung:

Für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt an beruflichen Schulen sollen die Bildungswissenschaften ausgewählte Elemente der Sonderpädagogik einschließen. Im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik ist im Bereich der Bildungswissenschaften die inklusive Arbeit an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen einzubeziehen.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
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Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung