Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Niedersachsen aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Niedersachsen finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten Phase, und zwar folgende: Eine interministerielle AG zur Lehrkäftebedarfsprognose bestehend aus MK und MWK hat die bedarfsgerechte Steuerung des Lehrkräftenachwuchses zum Ziel. Im Lehramt an berufsbildenden Schulen wurden bereits Studienplatzkapazitäten in Fächern des besonderen Bedarfs ausgeweitet bzw. neu geschaffen.
Dokumentation/Quelle der Maßnahmen
Eine interministerielle AG zur Lehrkäftebedarfsprognose bestehend aus MK und MWK hat in einem vorläufigen Abschlussbericht bereits den Grundstein für eine bedarfsgerechte Steuerung des Lehrkräftenachwuchses gelegt. Die Arbeit der AG wird fortgesetzt.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Imagekampagne "Job mit Klasse": https://lehrer-werden-in-niedersachsen.de/, im Lehramt an berufsbildenden Schulen: Schüler-Lehrer-Akademie. https://stiftung-niedersachsenmetall.de/schueler-lehrer-akademie
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
  • Studieninteressierte des Dritten Bildungsweges (Studieren ohne Abitur oder Fachhochschulreife)
  • Studieninteressierte für MINT-Lehramtsfächer
  • Studieninteressierte für 'Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen'
  • Sonstige, und zwar: Eltern
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Mathematik Musik Sport
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Physik Informatik Technik
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Informatik Physik Kunst
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Sozialpädagogik Pflegewissenschaften Metall- / Elektrotechnik
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Pädagogik bei Beeinträchigung der geistigen Entwicklung Pädagogik bei Beeinträchtigung der emotionalen und sozialen Entwicklung Pädagogik bei Beeinträchtigung des schulischen Lernes
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 1007
Primarbereich / Sek. I k.A.
alle oder einzelne Schularten Sek. I 510
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 1464
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 477
Sonderpädagogik 387
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 69851
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 19257
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 594
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 228
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Haupt- und Realschulen Haupt-, Real-, Oberschulen, Gesamtschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gesamtschulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Sonderpädagogik Förderschulen, alle allgemein bildenden Schulformen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen k.A.
Schulformen k.A.
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP 300 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP 300 LP
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 2 Studieninhalte in Deutsch und Mathematik in Bezug auf Erstunterricht sind Bestandteil der Bildungswissenschaften Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 - Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 - Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 - Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 3 - Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert.
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Anmerkung:

Beim Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ein Unterrichtsfach und eine berufliche Fachrichtung studiert. Beim Lehramt für Sonderpädagogik werden ein Unterrichtsfach und Sonderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen studiert.

Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Mit der "Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen" (Nds. Master-VO-Lehr) wurden die fachlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst von Absolventinnen und Absolventen lehramtsbezogener Masterstudiengänge (Master of Education) niedersächsischer Hochschulen formuliert. Link zur Nds. MasterVO-Lehr: https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=MALehrV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 5 75 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 40 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 6 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 7 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 8 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 9 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 10 75 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 40 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 11 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 12 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 13 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 14 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 15 45 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 16 -
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 17 30 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 18 120 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 19 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 20 70 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 21 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 22 45 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 23 -
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 24 30 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 25 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 26 -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 27 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 28 -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) -
Bildungswissenschaften 29 90 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 -
Abschlussarbeit/-prüfung 35 LP
Optionalbereich/Sonstiges 31 35 LP
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Anmerkungen:

1 inklusive Fachdidaktik
2 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert.
3 inklusive Fachdidaktik
4 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert.
5 inklusive Schul- und Betriebspraktikum
6 inklusive Fachdidaktik
7 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert.
8 inklusive Fachdidaktik
9 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften und der Praxisphase integriert.
10 inklusive Schul- und Betriebspraktikum
11 (davon mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
12 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften integriert.
13 (davon mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
14 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften integriert.
15 inklusive Schul- und Betriebspraktikum
16 Die LP für Praktika werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken integriert.
17 Diese LP können von den Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Curricula auf die anderen Bereiche verteilt werden.
18 (davon jeweils mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika)
19 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaften integriert.
20 Diese Angaben beziehen sich auf das Unterrichtsfach (davon jeweils mindestens 1/5 Fachdidaktik und Fachpraktika).
21 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP des Unterrichtsfachs integriert.
22 inklusive Schulpraktikum
23 Die LP für Praktika werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken integriert.
24 Diese LP können von den Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Curricula auf die anderen Bereiche verteilt werden.
25 (davon jeweils mindestens 1/4 Fachdidaktik und Fachpraktika)
26 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Fachwissenschaft integriert.
27 Die Angaben beziehen sich auf die zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen (davon jeweils mindestens 1/4 Fachdidaktik und Fachpraktika).
28 Die LP für die Fachdidaktik werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der sonderpädagogischen Fachrichtungen integriert.
29 inklusive Sozialpraktikum und förderdiagnostisches Praktikum
30 Die LP für Praktika werden nicht extra ausgewiesen. Sie sind in den LP der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken integriert.
31 Diese LP können von den Hochschulen im Rahmen ihrer jeweiligen Curricula auf die anderen Bereiche verteilt werden.
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
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Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden?
Fachwissenschaft Fachdidaktik Bildungswissenschaften
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Ja Ja Ja
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Ja Ja Ja
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Ja Ja Ja
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Ja Ja Ja
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Ja Ja Ja
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, und zwar im Umfang von
60 LP
Mathematik Ja, und zwar im Umfang von
60 LP
Sachunterricht Nein
Englisch Ja, und zwar im Umfang von
60 LP
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Anmerkung:

Für das Lehramt an Grundschulen muss mindestens eines der Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch oder Mathematik sein. Studieninhalte in Deutsch und Mathematik in Bezug auf Erstunterricht sind Bestandteil der Bildungswissenschaften, wenn Deutsch bzw. Mathematik nicht Unterrichtsfach sind.

Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Ja, für bestimmte Lehramtstypen, und zwar:
Lehramt an berufsbildenden Schulen im Bereich Berufs- und Wirtschaftspädagogik
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Demokratiebildung Nein, aber geplant für alle Lehramtstypen
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein, aber geplant für alle Lehramtstypen
Gibt es weitere Querschnittsthemen, die in Ihrem Land im Lehramtsstudium curricular verankert oder geplant sind und die Sie uns nennen möchten?
Geplant sind Basiskompetenzen im Bereich Digitalisierung, Berufliche Orientierung verpflichtend für alle Lehrämter Die Basiskompetenzen Heterogenität, Inklusion und Förderdiagnostik sind bereits für alle Lehramtstypen als Basiskompetenzen gesetzt.
Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Land sicher, dass 21st Century Skills Eingang in die Lehrkräftebildung finden?
  • Kompetenzkataloge/curriculare Standards
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Anmerkung:

Alle Hochschulen haben entsprechende Schlüsselkompetenzen in die Lehramtsstudiengänge implementiert, der entsprechende Professionalisierungsbereich wird regelmäßig evaluiert (S. AW zu Nr. L86)

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für folgende Lehramtstypen vorgegeben: Lehramtstyp 1 und 3
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Anmerkung:

Grundsätzlich sind auch die Praktika der anderen Lehrämter regulär ins Studium eingebunden und damit entsprechend vorbereitet, begleitet und nachbereitet.
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Nein, das Anlegen und Führen einer solchen Dokumentation wird aber empfohlen
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) - 18 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 1.-3. (inklusive Vor- und Nachbereitung)
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Dauer (an der Praktikumsschule) - 18 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 1.-3. (inklusive Vor- und Nachbereitung)
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - -
Verantwortung - Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - -
Verantwortung - Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Dauer (an der Praktikumsschule) - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - -
Verantwortung - Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. drei Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Weiterbildungen, die den Erwerb einer Lehrbefähigung (Fakultas) beinhalten

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Niedersächsischer Verbund zur Lehrerbildung
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge) und Evaluation (Staatsexamensstudiengänge)
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Anmerkung:

Neben der (Re-)Akkreditierung der Studiengänge führt Niedersachsen eine Forschungsevaluation der Berufswissenschaften der Lehrerbildung durch.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme ist geplant
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme wird bereits umgesetzt: Aufnahme des Themenfeldes "Digitalisierung" in die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages.
Berücksichtigung der Thematik in Regelungen in staatlichen Prüfungsordnungen Massnahme ist geplant
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Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Ja, und zwar: Zur Förderung der Hochschulstruktur werden Projekte der Lehrerbildung gefördert. Ein aktuelles Beispiel wäre das Projekt "Sprachförderung für Geflüchtete durch Lehramtsstudierende".
Gibt es in den nachfolgenden Themenbereichen landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern?
  • Digitalisierung in der Lehrkräftebildung, und zwar: Projekt "Basiskompetenzen Digitalisierung" (2019-2021)
  • Inklusion, und zwar: Projekt "Sprachlernunterstützung" (seit 2019 verstetigt, ab 2022 zusätzliche Mittel aufgrund des Zuzugs von Menschen aus der Ukraine)
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Indikatoren-Info:

Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Austausch zwischen Hochschulen, MK und MWK im Niedersächsischen Verbund zur Lehrkräftebildung. Fortbildungsangebote für Ausbilderinnen und Ausbilder in den Studienseminaren; Erstqualifizierungsmaßnahmen von Ausbilderinnen und Ausbildern in Studienseminaren Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern seminarintern zum Erwerb von digitalen Kompetenzen mit dem Ziel, dies es an die zukünftigen Lehrkräfte weiterzugeben Innovative Ideen durch Angebote in den Zusatzqualifikationen an den Studienseminaren Schlüsselkompetenzen, die den 21stCentury Skills zuzuordnen sind, werden in fachbezogenen und in fächerübergreifenden Veranstaltungen des Professionalisierungsbereiches im Lehramt erworben (Bsp.: Uni Osnabrück https://www.uni-osnabrueck.de/studium/im-studium/professionalisierung/schluesselkompetenzen/)
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein
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Anmerkung:

Seit 2022 gibt es den verbindlichen Strategischen Handlungsrahmen für berufsbildende Schulen, der auch in den Studienseminaren angewendet werden kann.
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Nein
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Anmerkung:

Schulversuche sind in § 22 Niedersächsisches Schulgesetz fest verankert. Die durchgeführten Schulversuche sind jedoch nicht für die Lehrkräfteausbildung relevant.
Welche Schwerpunktthemen finden an den aktuell laufenden Schulversuchen/Modellschulen in Ihrem Land Berücksichtigung?
Schulversuch BBS: "Einjährige Berufsfachschule u. FOS Wirtschaft Kl. 11(HH dual plus/HH dual)" (seit 2019) Schulversuch BBA: in der zweijährigen Berufsfachschule „Bewegungspädagogik“ (seit 2020) Innovationsvorhaben: Digitales Lernen 4.0 - Distanzlernen BBS (seit 2019) Politik im Quereinstieg - Studienseminaren Hannover und Hildesheim BBS (seit 2021
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind nicht landesweit vorgegeben, sondern werden autonom von den Hochschulen initiiert

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in Form von Abordnungen

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von - LP
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
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Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Zielvereinbarungen
Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Demokratiebildung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit