Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Schleswig-Holstein aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Schleswig-Holstein finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten und zweiten Phase, und zwar folgende: 1. Phase: z. Bsp. Sonderpädagogik, berufliches Lehramt, Kunst, Musik 2. Phase: Berücksichtigung von Fächern/Fachrichtungen des besonderen Bedarfs bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Dokumentation/Quelle der Maßnahmen
1. Phase: Hochschulvertrag; Einzelzielvereinbarungen mit den Hochschulen 2. Phase: Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer, https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=LKKapVO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Internetplattform: www.lehrer-in-sh.de, Studieninformationstage, Flyer
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
  • Studieninteressierte mit Migrationshintergrund
  • Studieninteressierte für das Grundschullehramt (Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe)
  • Studieninteressierte für MINT-Lehramtsfächer
  • Studieninteressierte für 'Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen'
  • Studierende eines nicht-lehramtsbezogenen Fachstudiums
  • Quereinsteigende/Seiteneinsteigende
  • Studieninteressierte für das sonderpädagogische Lehramt
  • Personen mit Behinderungen
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Mathematik Musik Kunst
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Französisch Englisch WiPo
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Mathematik Kunst Musik
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Fahrzeugtechnik Metalltechnik Elektrotechnik
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lernschwäche Sprachschwäche emotionale Entwicklung
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 329
Primarbereich / Sek. I k.A.
alle oder einzelne Schularten Sek. I 155
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 603
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 35
Sonderpädagogik 127
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 24163
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 6613
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 453
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 145
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Gemeinschaftsschulen Gemeinschaftsschulen; bei besonderem Bedarf auch in geeigneten Bildungsgängen anderer Schularten
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Wirtschaftsgymnasien, Berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt Sonderpädagogik Förderzentren; alle Schularten (integrativ)
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Schulformen Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG ) vom 04.02.2014
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014; Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) vom 5. Februar 2016 (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HSchulGSH2016rahmen)
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
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Anmerkung:

Lehramtstyp 4: beim Fach Musik im Bachelorstudiengang 8 Semester.
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP
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Anmerkung:

Im Fach Musik an der Musikhochschule Lübeck 240 LP im Bachelorstudiengang und 120 LP im Masterstudiengang
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 2 Im Masterstudiengang zusätzlich zwei Lernbereiche Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 - Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 - Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 ein allgemeinbildendes Fach und eine berufliche Fachrichtung; mit Zustimmung des Ministeriums auch zwei berufliche Fachrichtungen oder eine berufliche Fachrichtung und eine sonderpädagogische Fachrichtung möglich Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 3 ein allgemeinbildendes Fach und zwei sonderpädagogische Fachrichtungen Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14

Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
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Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, und zwar im Umfang von
mindestens 15 LP
Mathematik Ja, und zwar im Umfang von
mindestens 15 LP
Sachunterricht Nein
Englisch Nein
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Anmerkung:

Wenn Mathematik oder Deutsch nicht als Fach mit 70 LP gewählt wurden, ist ein entsprechender Lernbereich mit 15 LP zu wählen.

Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Nein
Demokratiebildung Nein
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein
Gibt es weitere Querschnittsthemen, die in Ihrem Land im Lehramtsstudium curricular verankert oder geplant sind und die Sie uns nennen möchten?
Pädagogische und didaktische Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik, durchgängige Sprachbildung und Vermittlung von Medienkompetenz
Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Land sicher, dass 21st Century Skills Eingang in die Lehrkräftebildung finden?
  • Zielvereinbarungen

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
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Anmerkung:

Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
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Anmerkung:

Neben den hochschuleigenen Veranstaltungen bietet das Landesinstitut (IQSH) in Kooperation mit den Hochschulen Reflexionsveranstaltungen für Studierende im Praxissemester an.
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) - 10-14 Schulwochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 3. Mastersemester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Dauer (an der Praktikumsschule) - 10-14 Schulwochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 3. Mastersemester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) - 8-14 Schulwochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 3. Mastersemester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) - 8-14 Schulwochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 3. Mastersemester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Dauer (an der Praktikumsschule) - 10-14 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 30 LP
Studiensemester - 3. Mastersemester
Verantwortung - Die Hochschule
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Anmerkung:

Das Praxissemester wird von der Hochschule verantwortet und in Kooperation mit dem Studienseminar (IQSH) umgesetzt.

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar müssen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Nein

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Allianz für Lehrkräftebildung
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Anmerkung:

Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) vom 5. Februar 2016 (http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HSchulGSH2016rahmen)
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge)
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme wird bereits umgesetzt
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme wird bereits umgesetzt
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme wird bereits umgesetzt
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Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Nein, es gibt keine Maßnahmen
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Verankerung einer Allianz für Lehrkräftebildung im Hochschulgesetz, die unter anderem auch eine qualitative Fortentwicklung der Lehrkräftebildung zur Aufgabe hat.
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein, aber geplant
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Nein
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15.07.14

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in Form von Abordnungen

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von - LP
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Anmerkung:

Verpflichtend nach dem Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014, keine LP Vorgabe
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 1 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 3 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 4 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 5 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
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Anmerkungen:

1 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014
2 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014
3 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014
4 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014
5 Lehrkräftebildungsgesetz Schleswig-Holstein (LehrBG) vom 15. Juli 2014