Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Thüringen aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Thüringen finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten Phase, und zwar folgende: Ausschluss der Kombinierbarkeit von zwei Prüfungsfächern, bei denen der schulische Bedarf gering ist.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Englisch Sport Musik
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Mathe Deutsch Naturwissenschaften
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Deutsch Englisch Mathe
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen - - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Pädagogik für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen Pädagogik für Verhaltensgestörte Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 242
Primarbereich / Sek. I k.A.
alle oder einzelne Schularten Sek. I 61
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 493
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 12
Sonderpädagogik 61
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 16017
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 3469
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 182
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 53
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Dauer des Vorbereitungsdienstes
18 Monate für den Lehramtstyp 1 (bei nachgewiesenen schulpraktischen Studien Verkürzung auf 12 Monate); 24 Monate für die Lehramtstypen 3, 4, 5, 6 (bei nachgewiesenen schulpraktischen Studien Verkürzung auf 18 Monate)
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Regelschulen Regelschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien, Thüringer Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Förderpädagogik Förderschulen, Gemeinsamer Unterricht
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen k.A.
Schulformen k.A.
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Nein, es gibt sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Für den Lehramtstyp existiert sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 4 Semester 9 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester 10 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester -
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP 300 LP -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 180 LP 120 LP 300 LP 270 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP 300 LP 300 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP 300 LP -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP 300 LP -
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 3 Fächer Deutsch, Mathematik und ein weiteres Prüfungsfach für die Grundschule. Als weiteres Prüfungsfach können Englisch, Ethik, Französisch, Heimat- und Sachkunde, Kunsterziehung, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Russisch, Sport und Technik/Werken gewählt werden. Im Rahmen des Studiums für das Prüfungsfach Heimat- und Sachkunde ist ein Wahlpflichtstudium vorzusehen, das die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studienanteile beinhaltet, die zur Erteilung von Unterricht im Fach Schulgarten erforderlich sind. Es ist zu gewährleisten, dass Deutsch, Mathematik oder das gewählte Prüfungsfach mit Ausnahme von Heimat- und Sachkunde als Schwerpunktfach studiert werden können. § 11 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 - § 12 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 - § 13 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 - § 14 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 4 Zwei sonderpädagogische Fachrichtungen sowie zwei allgemeinbildende Fächer (Mathematik oder Deutsch bzw. Englisch) § 15 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG)
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Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/lehrer/lehrerbildung/rechtsgrundlagen/index.aspx Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG), Thüringer Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (ThürEStPLRSVO9), Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (ThürEStPLGymVO)
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
Vorgabe für Bachelor und Master zusammen Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 100 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 10-15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 2 70 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 4 24 LP -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 5 30 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung - -
Optionalbereich/Sonstiges 6 - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 7 80-85 LP 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 8 10-15 LP mind.5 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 9 80-85 LP 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 10 10-15 LP mind. 5 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 11 30-40 LP 20 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 12 30 LP 60 LP
Optionalbereich/Sonstiges 13 - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 14 210 LP 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 15 LP mind. 5 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 15 - 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - mind. 5 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 16 30 LP 20 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 17 30 LP 60 LP
Optionalbereich/Sonstiges 18 - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 19 105-115 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 20 15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 21 65-75 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 22 15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 23 30-40 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 24 30 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 25 - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 26 105 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 10-15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 27 75-85 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 10-15 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - -
Bildungswissenschaften 28 30 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 29 30 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 30 - -
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Anmerkungen:

1 § 11 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); 100 LP Grundschulpädagogik einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen des Deutsch-, Mathematik- und Heimat- und Sachkundeunterrichts
2 70 LP Schwerpunktfach, davon 15 LP Fachdidaktik
3 70 LP Schwerpunktfach, davon 15 LP Fachdidaktik
4 24 LP Prüfungsfach (bei Wahl von Deutsch bzw. Mathematik als Schwerpunktfach)
5 Innerhalb der Bildungswissenschaften und der Grundschulpädagogik sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und der künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für das Grundschullehramt relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
6 Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10%, bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15% abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterarbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für den Grundschullehrer relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
7 § 12 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); Bachelor/Master: 80-85 LP inklusive Fachdidaktik; Uni Erfurt: 65-75 LP je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer)
8 Bachelor/Master: 10-15 LP; Staatsexamen: mindestens 10 LP
9 Bachelor/Master: 80-85 LP inklusive Fachdidaktik; Uni Erfurt: 65-75 LP je Fach ohne Fachdidaktik (zwei Fächer)
10 Bachelor/Master: 10-15 LP; Staatsexamen: mindestens 10 LP
11 Bachelor/Master: 30-40 LP; in dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
12 Im Staatsexamensstudiengang wird die Erste Staatsprüfung studienbegleitend abgelegt und bezieht sich auf beide Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften.
13 Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung sowie für den Regelschullehrer relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
14 § 13 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); für das Bachelor/Master-Studienkonzept für das Doppelfach Musik bzw. den Staatsexamensstudiengang für das Doppelfach Kunsterziehung gilt: Musik 210 LP, davon 15 LP Fachdidaktik, bzw. Kunsterziehung 205 LP, davon 15 LP Fachdidaktik
15 Für das Bachelor/Master-Studienkonzept für das Doppelfach Musik bzw. den Staatsexamensstudiengang für das Doppelfach Kunsterziehung gilt: Musik 210 LP, davon 15 LP Fachdidaktik, bzw. Kunsterziehung 205 LP, davon 15 LP Fachdidaktik.
16 In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für das Gymnasiallehramt relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
17 Im Staatsexamensstudiengang wird die Erste Staatsprüfung studienbegleitend abgelegt und bezieht sich auf beide Fachwissenschaften und Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften. Für das Bachelor/Master-Studienkonzept für das Doppelfach Musik bzw. den Staatsexamensstudiengang für das Doppelfach Kunsterziehung gilt: Bachelorarbeit 10 LP, Masterarbeit 20 LP bzw. Hausarbeit 20 LP.
18 Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung sowie für das Gymnasiallehramt relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
19 § 14 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); Berufliche Fachrichtung: 120-125 LP inklusive Fachdidaktik
20 Berufliche Fachrichtung: 10-15 LP
21 Zweites Unterrichtsfach: 80-85 LP inklusive Fachdidaktik
22 Zweites Unterrichtsfach: 10-15 LP
23 Bachelor/Master: 30-40 LP; in dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung sowie für das Berufsschullehramt relevante Kenntnisse aus der Förder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
24 Bachelorarbeit: 10 LP; Masterarbeit: 20 LP
25 Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10%, bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15% abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterarbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für das Berufsschullehramt relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Förderpädagogik zu vermitteln.
26 § 15 Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG); zwei sonderpädagogische Fachrichtungen einschließlich sonderpädagogisch grundlegender Fächer.
27 Mindestens 2 allgemeinbildende Fächer (davon Deutsch oder Mathematik) 105 LP, davon je Fach 10-15 LP Fachdidaktik.
28 In dem bildungswissenschaftlichen Studienanteil sind grundlegende Kenntnisse in Sprecherziehung zu vermitteln.
29 Bachelorarbeit: 10 LP. Sie bezieht sich auf eines der allgemeinbildenden Fächer einschließlich der Fachdidaktiken oder auf bildungswissenschaftliche Themen. Masterarbeit: 20 LP. Sie bezieht sich auf sonderpädagogische Themen.
30 Nach dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) können die Rahmenvorgaben für die Studienanteile in den Fachdidaktiken und Schulpraktika bis zu 10%, bei den übrigen Studienanteilen bis zu 15% abweichen. Die Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der Bachelor- und Masterarbeiten bzw. der Hausarbeiten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die schulpraktischen Studien werden durch vorausgehende fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Studienanteile vorbereitet. Ferner sind grundlegende Kenntnisse der Sprecherziehung, der musisch-rhythmischen und künstlerisch-ästhetischen Erziehung sowie für das Grundschullehramt relevante Kenntnisse aus der Sonder- und Sozialpädagogik zu vermitteln.
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
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Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird
Mathematik Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird
Sachunterricht Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird
Englisch Nein
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Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Land sicher, dass 21st Century Skills Eingang in die Lehrkräftebildung finden?
  • Kompetenzkataloge/curriculare Standards

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen, aber kein(e) Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
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Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
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Anmerkung:

Aber entsprechende Veranstaltungen sind verpflichtender Bestandteil der Curricula der Hochschulen und werden mit Unterstützung von Vertretern aus dem Schulbereich umgesetzt.
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
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Anmerkung:

Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen müssen gemäß den geltenden Rahmenvereinbarungen zum Lehramtstyp 5 ein Zeugnis über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder fachpraktische Tätigkeiten von einem Jahr nachweisen. Dies ist in § 4 Abs. 3Nr. 6 der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO) vom 26. April 2016 geregelt.
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Nein, das Anlegen und Führen einer solchen Dokumentation wird aber empfohlen
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. drei Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
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Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Weiterbildungen zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung in einem weiteren Fach oder einer zusätzlichen sonderpädagogischen Befähigung

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Am Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) wurde der Beirat für Lehrerbildung als beratendes Gremium des Ministeriums, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Phasen der Lehrerbildung, der Schulen und des Ministeriums, gebildet.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge)
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Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme wird bereits umgesetzt
Sonstige Maßnahmen: Die Umsetzung der Anforderungen lt. den länderübergreifenden Vorgaben der KMK sind bei der Genehmigung der Studien- und Prüfungsordnungen (§ 19 THürHG)sowie in der Akkreditierung gemäß ThürStudAkkrV nachzuweisen. Massnahme wird bereits umgesetzt
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Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Ja, und zwar: Im Rahmen des Programms zur Umsetzung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken in den Jahren 2021 bis 2027 stellt die Lehrerbildung ein Schwerpunktthema dar.
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Nein
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Dies sind die Zentren für Lehrerbildung an den Hochschulen gemäß § 43 Thüringer Hochschulgesetz. (http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-HSchulGTH2018pP43)

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in Form von Abordnungen
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Anmerkung:

Unterstützung bei den fachdidaktischen und schulpraktischen Studienanteilen;

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, aber nur für bestimmte Lehramtstypen im Umfang von 10 LP
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
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Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung