Vorgaben über den Fachbereich der Abschlussarbeit – bundesweite Ansicht
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
2022
Ja
Nein, aber geplant
Nein
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes
2020
Ja
Nein, aber geplant
Nein
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes
2017
Ja
Nein, aber geplant
Nein
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes
Abschlussarbeiten von Lehramtsstudiengängen können entweder in einer Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder in der Bildungswissenschaft geschrieben werden. Vorgaben hierzu können landesweit gelten oder hochschulintern festgelegt sein.
Anmerkungen
- Berlin: Für das Lehramt an Grundschulen gilt, dass die Bachelor- und Masterarbeit in einer sonderpädagogischen Fachrichtung angefertigt werden, wenn an die Stelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen treten. Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=LehrZV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
- Saarland: S. https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/zfl/ordnungen/mod_LA_ab_WS12-13/PO_und_SO_Lehramt_UdS_2015.pdf
- Mecklenburg-Vorpommern: Gemäß § 11 Abs. 3 Lehrerprüfungsverordnung M-V (2012) existieren einschränkende Vorgaben nur für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt für Sonderpädagogik. Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird im Studiengang Lehramt an Gymnasien in einem der Fächer und im Lehramt für Sonderpädagogik in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen verfasst. Allerdings kann bei beiden Lehramtsstudiengängen die wissenschaftliche Abschlussarbeit im begründeten Ausnahmefall auf Antrag beim Lehrerprüfungsamt auch in den Bildungswissenschaften verfasst werden.
- Berlin: Für das Lehramtan Grundschulen gilt, dass die Bachelor- und Masterarbeitin einer sonderpädagogischen Fachrichtung angefertigt werden, wenn an die Stelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen treten. Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=LehrZV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
- Hamburg: Für die Bachelorabschlussarbeit ergeht folgende Empfehlung: im LAPS = Erziehungswissenschaft; im LAS = Behindertenpädagogik; im LAGym = im ersten Unterrichtsfach; im LAB = in der beruflichen Fachrichtung
- Saarland: S. https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Einrichtungen/zfl/ordnungen/mod_LA_ab_WS12-13/PO_und_SO_Lehramt_UdS_2015.pdf
- Mecklenburg-Vorpommern: Gemäß § 11 Abs. 3 Lehrerprüfungsverordnung M-V (2012) existieren einschränkende Vorgaben nur für die Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt für Sonderpädagogik. Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird im Studiengang Lehramt an Gymnasien in einem der Fächer und im Lehramt für Sonderpädagogik in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen verfasst. Allerdings kann bei beiden Lehramtsstudiengängen die wissenschaftliche Abschlussarbeit im begründeten Ausnahmefall auf Antrag beim Lehrerprüfungsamt auch in den Bildungswissenschaften verfasst werden.
- Baden-Württemberg: Die Masterarbeit kann in den Fächern und in den Bildungswissenschaften gemäß RahmenVO-KM angefertigt werden.
- Brandenburg: In der Lehramtsstudiumsverordnung ist für die einzelnen Lehramtstypen festgelegt, welche Bereiche es gibt, in denen die Abschlussarbeit angefertigt werden kann. Hierbei ist den Studierenden eine große Wahlfreiheit gegeben. http://bravors.brandenburg.de
- Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein werden nur lehramtsbefähigende Masterstudiengänge angeboten.