Gibt es in den nachfolgenden Themenbereichen landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern?

2022
Digitalisierung
Digitalisierung geplant
Inklusion
Inklusion geplant
Sonstiges
Sonstiges geplant
2020
Digitalisierung
Digitalisierung geplant
Inklusion
Inklusion geplant
Sonstiges
Sonstiges geplant
Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Länder, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei der Diagrammanzeige kann zwischen absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausgewählt werden. 2022: n=11; 2020: n=13
Anmerkungen
  • Bayern: Basiswissen Inklusion an allen lehrerbildenden Universitäten in Bayern. Abgeordnete Lehrkräfte für Sonderpädagogik, zwei Koordinierungsbüros, regelmäßiger Austausch der Universitäten sowie kostenloser Zugang der Studierenden zum Studienbuch Inklusion unterstützen die Umsetzung.
  • Sachsen: Es handelt sich hierbei nicht um Förderlinien, sondern um punktuelle Förderungen.
  • Schleswig-Holstein: Es gibt keine gesonderte Förderrichtlinie für die Lehrkräftebildung
  • Mecklenburg-Vorpommern: Mit insgesamt 8,8 Mio. Euro fördert die Landesregierung im Programm „Digitale Lehre“ Vorhaben der Hochschulen, die zum Ziel haben, digitale Techniken und Anwendungen erfolgreich im Studienalltag zu etablieren. Darunter werden auch Vorhaben mit dem Schwerpunkt Lehrerbildung gefördert. Mit dem 5-Millionen-Euro-Programm "Digitalisierung in der Lehrerbildung" sollen an den lehrerbildenden Hochschulen innovative digitale Strukturen, Formate und Lehrinhalte beziehungsweise -angebote in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung entwickelt werden. Mit dem Programm zur Erhöhung des Studienerfolgs im Lehramt fördert das Land die Umsetzung von Maßnahmen zu den folgenden Schwerpunkten: (1) Verbesserung der Eignungsabklärung von Studierenden, (2) Stärkung des Berufsfeldbezugs und (3) Verringerung der Prüfungslast.
  • Bayern: Basiswissen Inklusion an allen lehrerbildenden Universitäten in Bayern. Abgeordnete Lehrkräfte für Sonderpädagogik, zwei Koordinierungsbüros, regelmäßiger Austausch der Universitäten sowie kostenloser Zugang der Studierenden zum Studienbuch Inklusion unterstützen die Umsetzung.
  • Sachsen: Es handelt sich hierbei nicht um eine Förderlinie, sondern um punktuelle Förderungen.
  • Schleswig-Holstein: Es gibt keine gesonderte Förderrichtlinie für die Lehrkräftebildung
  • Mecklenburg-Vorpommern: Mit insgesamt 8,8 Mio. Euro fördert die Landesregierung im Programm „Digitale Lehre“ Vorhaben der Hochschulen, die zum Ziel haben, digitale Techniken und Anwendungen erfolgreich im Studienalltag zu etablieren. Darunter werden auch Vorhaben mit dem Schwerpunkt Lehrerbildung gefördert.