Existenz einer Rechtsgrundlage zur Erprobung innovativer Strukturen
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
2022
Ja
Nein, aber geplant
Nein
Keine Angabe
Erläuterung zu den „Ja“-Angaben: Die Experimentierklausel bezieht sich in fünf Ländern auf die Erprobung innovativer Studienstrukturen (BY, BE, BB, MV; SH beschränkt auf das berufliche Lehramt oder besondere Bedarfslage). In zwei Ländern beziehen sich die Angaben auf hochschulische Organisationsstrukturen (RP, ST). Detailinformationen zu den jeweiligen Rechtsgrundlagen finden Sie auf den jeweiligen Länderseiten.
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Länder, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft. Bei der Diagrammanzeige kann zwischen absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausgewählt werden.
Anmerkungen