In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?

2020
Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
Existierendes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
Geplantes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
Geplantes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
Geplantes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
2014
Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
Existierendes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
Geplantes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
Geplantes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
Geplantes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
Diese Darstellung beruht auf Angaben aller Länder, die geantwortet haben und auf die diese Frage zutrifft. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei der Diagrammanzeige kann zwischen absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen ausgewählt werden. 2020: n=15; 2014: n=11
Anmerkungen
  • Nordrhein-Westfalen: Inklusionsspezifische Themen und Fragestellungen sind den Fächern aller Lehrämter mit mindestens 5 LP zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 2 LZV). Darüber hinaus sind diese Themen in den bildungswissenschaftlichen Studienanteilen für die jeweiligen Lehrämter mit den Schwerpunkten Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen der Fachdidaktik), Fragen der Inklusion und spezifische Fragen der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Umfang von mindestens 4 LP vorzusehen (§ 2 ff LZV).
  • Hamburg: Mit Einführung der neuen LA-Studiengänge ab WiSe 2020/21.
  • Schleswig-Holstein: Das Thema Inklusion wird hochschzulspezifisch in unterschidlichen Formen in die Studiengänge integriert.
  • Bayern: Zuständigkeit liegt bei den einzelnen Universitäten
  • Nordrhein-Westfalen: Eine gesetzliche Vorgabe hierzu gibt es bisher nicht.
  • Niedersachsen: Hierzu gibt es keine „Landesvorgabe“. Vielmehr gibt es in Niedersachsen von den lehrerbildenden Universitäten, dem Kultusministerium und dem Wissenschaftsministerium gemeinsam entwickelte Eckpunkte zur Vermittlung pädagogischer und didaktischer Basisqualifikationen für den Umgang mit Heterogenität und Inklusion. Lehrerbildung für die inklusive Schule ist nicht auf spezielle Lehrveranstaltungen zu reduzieren, sondern in allen Studienbereichen zu berücksichtigen. Die Umsetzung dieses Anspruchs ist in den verschiedenen Hochschulen und Studienbereichen unterschiedlich weit fortgeschritten.
  • Saarland: Umgang mit Heterogenität und Leistungsdiagnostik als Querschnittsthema im Rahmen der Modulentwicklungen
  • Sachsen: Bezug zu den KMK Beschlüssen: Ländergemeinsame Anforderungen Fachwissenschaften und Fachdidaktiken, Rahmenvereinbarungen Lehramtstypen
  • Schleswig-Holstein: An der Musikhochschule Lübeck ist die Einbindung von Inklusion als Querschnittsthema ab 2015 geplant.
  • Thüringen: umgesetzt an Universität Erfurt, geplant an FSU Jena ab WS 2015/16