0-9
- 21st Century Skills
- 21st Century Skills umfassen Fähigkeiten und Kompetenzen, die unter anderem von der OECD im Lernkompass 2030 als zentral für die gesellschaftliche Teilhabe und den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt im 21. Jahrhundert identifiziert wurden. Im Kern sind hiermit Kompetenzen gemeint, die es erlauben, sich in einer sich schnell wandelnden digital geprägten Gesellschaft mit komplexen Herausforderungen gut zurechtzufinden und diese Welt aktiv und mündig mitzugestalten. Es existieren verschiedene Kompetenzmodelle, die diese 21st Century Skills beschreiben. Kompetenzen wie Teamfähigkeit, die Fähigkeit zum kreativen Problemlösen, analytische Fähigkeiten oder Kommunikationsfähigkeiten gehören dazu.
A
- Akkreditierung
- Die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen soll Qualität sichern, Studierbarkeit nachweisen, Transparenz schaffen und Vielfalt ermöglichen. Sie wurde 1998 eingeführt. Mit der Einführung der Akkreditierung in Deutschland soll neben der Sicherung der Studienqualität auch der Gedanke an eine stete Qualitätsverbesserung verbunden sein. Die Akkreditierung von Studiengängen soll es den Hochschulen ermöglichen, ihr Studienangebot dem Verständnis ihrer individuellen Rolle im Wissenschaftssystem und ihrer Verantwortung für die Gesellschaft gemäß zu gestalten und größere Freiräume bei der Gestaltung von Lehre und Studium zu nutzen. Die Akkreditierung der Studiengänge erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die vom Akkreditierungsrat zertifiziert werden und dessen Siegel vergeben.
Quelle: Hochschulrektorenkonferenz (2014)
- Allgemein bildende Schulen
- Zu den allgemein bildenden Schulen zählen Grundschulen, schulartunabhängige Orientierungsstufen, Hauptschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Realschulen, Gymnasien, integrierte Gesamtschulen, freie Waldorfschulen, Förderschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs. Nicht zu den allgemein bildenden Schulen gehören die beruflichen Schulen.
Quelle: Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2011)
- Allgemeine Didaktik
- Die Allgemeine Didaktik ist eine erziehungswissenschaftliche Teildisziplin und eine pragmatische Theorie inhaltsbezogenen und institutionalisierten Lehrens und Lernens.
Quelle: Lexikon der Erziehungswissenschaften (2012)
- Allgemeine Schulen
- Allgemeine Schulen umfassen allgemein bildende Schulen ohne Förderschulen.
Quelle: Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2011)
- Außerschulische Praktika und Betriebspraktika
- Im außerschulischen Praktikum oder Betriebspraktikum erkunden Lehramtsstudierende einen von der Schule unabhängigen Lebens- und Arbeitsbereich und stellen dabei Bezüge zur ihrer angestrebten Tätigkeit als Lehrkraft her. Neben einem außerschulischen Praktikum in einem Betrieb oder Unternehmen kommen auch außerschulische Bildungseinrichtungen in Betracht. Erfahrungen sowie Kenntnisse der Wirtschafts- und außerschulischen Arbeitswelt können hierüber gefördert werden. Die Studierenden können somit ihren Erfahrungshorizont erweitern und Prozesse im Schuldienst aus anderen Perspektiven betrachten.
Quelle: Handbuch Lehrerbildung (2004)
B
- BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung)
- „BNE steht für Bildung für nachhaltige Entwicklung. […] BNE befähigt Menschen zu einem zukunftsfähigen Denken und Handeln. […] BNE ermöglicht es allen Menschen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.“
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission (abgerufen am 10.09.2024)
- Bachelorarbeit
- Die Bachelorarbeit, auch Bachelor-Thesis, ist eine wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende des Bachelorstudiums. Laut den ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sieht die KMK zur Qualitätssicherung für Bachelor- ebenso wie Masterstudiengänge obligatorisch eine Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit) vor, mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Der Bearbeitungsumfang für die Bachelorarbeit beträgt mindestens 6 ECTS-Punkte und darf 12 ECTS-Punkte nicht überschreiten.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2010)
- Bachelorstudiengang
- Im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses erfolgte eine Reform der Studiengänge: Um den Bachelorstudiengang als ersten, grundständigen Studiengang näher zu beschreiben und von dem auf den Bachelor folgenden Masterstudiengang abzugrenzen, formulierte die Kultusministerkonferenz Strukturvorgaben, die die nationalen Ziele vorgaben: „In einem System mit gestuften Studienabschlüssen ist der Bachelor der Regelabschluss eines Hochschulstudiums. Er hat ein gegenüber dem Diplom- und Magisterabschluss eigenständiges berufsqualifizierendes Profil, das durch die innerhalb der vorgegebenen Regelstudienzeit zu vermittelnden Inhalte deutlich werden muss.“
Quelle: Kultusministerkonferenz (2010)
- Berufliche Fachrichtungen
- Berufliche Fachrichtungen sind berufsbezogene Lehramtsfächer, die auf den Lehrberuf an beruflichen Schulen/Berufskollegs vorbereiten (Lehramtstyp 5). Als solche können studiert werden: Wirtschaft und Verwaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Holztechnik, Textiltechnik und -gestaltung, Labortechnik/Prozesstechnik, Medientechnik, Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik, Gesundheit und Körperpflege, Ernährung und Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft, Sozialpädagogik, Pflege, Fahrzeugtechnik, Informationstechnik.
Quelle: Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2016)
- Berufsbildende Schule/Berufskolleg
- „Die Berufsschule hat gemäß der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die „Bezeichnungen zur Gliederung des beruflichen Schulwesens“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.12.1975) die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern allgemeine und berufliche Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat darüber hinaus die Aufgabe, ein die Berufsausbildung vorbereitendes oder die Berufstätigkeit begleitendes Bildungsangebot zu machen. Nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen kann sie zusätzlich bei Aufgaben der beruflichen Fort- und Weiterbildung mitwirken. Die Bezeichnung Berufskolleg beschränkt sich auf Nordrhein-Westfalen.“
Quelle: Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2007)
- Bildungsstandards
- Im Zuge des nur mittelmäßigen Abschneidens des deutschen Schulsystems in international vergleichenden Schulleistungsstudien hat die Kultusministerkonferenz einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Entwicklung und Einführung von bundesweit geltenden Bildungsstandards gelegt.
Den Bildungsstandards kommen sowohl eine Überprüfungs- als auch eine Entwicklungsfunktion zu.
Mit ihrer Überprüfungsfunktion bieten Bildungsstandards die Möglichkeit, mit geeigneten Testverfahren zu untersuchen, in welchem Maße die in den Bildungsstandards ausgewiesenen Kompetenzen von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden.
Bundesweit geltende Bildungsstandards gibt es derzeit
– für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) für die Fächer Deutsch und Mathematik,
– für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) für die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch),
– für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik,
– für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch).
Quelle: Kultusministerkonferenz (2014)
- Bildungswesen
- Das deutsche Bildungswesen ist gestuft organisiert. Auf Kindergarten folgt die Primarstufe (Grundschule), im Anschluss daran die Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 und die Differenzierung in verschiedene Schulformen der Sekundarstufe: Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium. Der mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss) erfolgt nach zehn Jahren, der erste allgemeinbildende Abschluss (Hauptschulabschluss) nach neun Jahren. An die Sekundarstufe schließt sich entweder eine berufsqualifizierende Oberstufe oder die gymnasiale Oberstufe an, in der die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Im Tertiären Bildungsbereich kann unter anderem ein berufsqualifizierender Studienabschluss und/oder eine Promotion erworben werden.
Eine grafische Übersicht über die Gliederung des Bildungswesens in Deutschland findet sich hier.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2017)
- Bildungswissenschaften
- „Die Bildungswissenschaften umfassen die wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit Bildungs- und Erziehungsprozessen, mit Bildungssystemen sowie mit deren Rahmenbedingungen auseinandersetzen.“ Hierzu gehören in der Regel Erziehungswissenschaften, Pädagogische Psychologie, Bildungssoziologie, Bildungsökonomie und Bildungsphilosophie. Der Sammelbegriff weist auf den interdisziplinären Zugang zur Bildung hin.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2014)
- Blended Learning
- „Typischerweise werden Lehrformate, bei denen Präsenzanteile mit Online-Teilen kombiniert werden als „Blended Learning“ bezeichnet. […] Damit bezeichnet werden i.d.R. Lehrformate, bei denen Präsenzangebote durch Online-Einheiten ergänzt werden.”
Quelle: Hochschulforum Digitalisierung (2016)
- Bologna-Prozess
- Am 19. Juni 1999 haben 30 europäische Staaten in der italienischen Universitätsstadt die sogenannte Bologna-Erklärung unterzeichnet. Sie legten damit den Grundstein für einen Europäischen Hochschulraum, der inzwischen 47 Mitgliedstaaten umfasst. Zu den Instrumenten des Bologna-Prozesses gehören unter anderem vergleichbare Studienstrukturen (gestufte Studienstruktur mit Bachelor und Master), eine Qualitätssicherung auf der Grundlage gemeinsamer Standards und Richtlinien sowie Transparenzinstrumente wie Qualifikationsrahmen, Diploma Supplement und ECTS (European Credit Transfer System).
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014)
C
- CCT-Career Counselling for Teachers
- Das Career Counselling for Teachers ist eine europäische Beratungsplattform, die Studieninteressierten, Studierenden, angehenden und bereits ausgebildeten Lehrkräften oder Quer- und Seiteneinsteigenden ein Selbsterkundungs-Verfahren, Laufbahnberatung und Informationen rund um den Lehrkraftberuf bietet.
Quelle: Career Counselling für Teachers (abgerufen am 10.09.2024)
D
- Demokratiebildung
- „Demokratiebildung im Unterricht und im Rahmen der Schulkultur findet im Kontext eigener und gemeinsamer Erfahrungen statt. Dabei werden die Fähigkeiten entwickelt, verantwortlich an gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen teilzunehmen, eigene Intentionen zu verhandeln, unterschiedliche Interessen auszuhalten und in Konflikten demokratische Lösungen zu finden. Die Anerkennung anderer, die Überzeugung von eigener Wirksamkeit, der Respekt vor demokratischen Normen, Regeln und Gesetzen sowie Verantwortungsbereitschaft sind grundlegende Aspekte des sozialen und demokratischen Handelns.[…] In der Schule wird Demokratiebildung in allen Fächern umgesetzt. Dies geschieht auf vielfältige Weise z. B. auch in Projekten, Planspielen und Simulationen, die demokratische Willensbildung und Entscheidungsfindung erfordern. Weitere Gelegenheiten ergeben sich z. B. im Klassenrat, in der Gremienarbeit der Schule und im Rahmen von Exkursionen zu außerschulischen Lernorten.”
Quelle: Bildungsserver Berlin-Brandenburg, „Demokratiebildung” (abgerufen am 10.09.2024)
- Deutsch als Fremdsprache
- Deutsch als Fremdsprache (DaF) unterscheidet sich von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) darin, dass die Fremdsprache im Ausland institutionell gelernt wird. Lehramtsstudierende, die diese Fach wählen, unterrichten meist im fremdsprachigen Ausland.
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- „Als Zweitsprache wird [.] die Sprache bezeichnet, die Personen mit einer anderen Erstsprache als der mehrheitlich gesprochenen Sprache notwendigerweise im alltäglichen Leben verwenden müssen.“ Um Schülerinnen und Schüler, die Deutsch als Zweitsprache erwerben, adäquat fördern zu können, soll Deutsch als Zweitsprache (DaZ) als Bestandteil der Lehramtsstudiengänge die zukünftigen Lehrkräfte auf diese Aufgabe vorbereiten.
Quelle: Lütke (2011): Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule
- DigitalPakt Schule
- Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Der Bund stellt dazu 5 Milliarden Euro bereit: „Der Bund unterstützt Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen u. Umgestaltung der Lehreraus- und Lehrerweiterbildung umzusetzen. Sie verpflichten sich gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur.“
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 2019
- Duale Lehramtsstudiengänge
- Gemäß Begründung zur Musterrechtsverordnung für die Studiengangsakkreditierung wird ein Studiengang als „dual“ bezeichnet, wenn die Lernorte (mindestens Hochschule und ein Kooperationspartner) systematisch sowohl inhaltlich als auch organisatorisch und vertraglich miteinander verzahnt sind. Das Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule umfasst fachwissenschaftliche und -didaktische Studieninhalte für mindestens zwei Fächer, die Bildungswissenschaften und Schulpraxis. […] Die institutionelle Eigenständigkeit der Lernorte bleibt dabei erhalten. Erste und zweite Phase der Lehrkräftebildung müssen nicht nacheinander stattfinden. Sie können auch miteinander verbunden und/oder zeitlich verschränkt werden. Die Lehramtsbefähigung wird weiterhin mit einer (Zweiten) Staatsprüfung nach Abschluss beider Phasen erworben. Eine Reduktion der Ausbildungszeiten kann durch die Einbeziehung des Vorbereitungsdienstes in den Studienumfang des Masterstudiums ermöglicht werden. Dabei ist der Mindeststudienumfang gemäß Rahmenvorgaben zuzüglich des Mindestumfangs des Vorbereitungsdienstes von 12 Monaten einzuhalten. Lehrende an beiden Lernorten gewährleisten ein qualitativ hochwertiges Mentoring der Studierenden. Dafür werden entsprechende Qualifizierungsangebote durch die Kooperationspartner vorgehalten. Das Mentoring ist im Aufgabenvolumen der Lehrenden angemessen zu berücksichtigen. Die Anlage der Dualität muss einen kumulativen Kompetenzaufbau sicherstellen. In der Konsequenz heißt das, dass Studierende von Beginn an Hospitationen und Assistenztätigkeiten übernehmen können, aber während des Bachelorstudiums keinen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen. Im Masterstudium können Stunden angeleiteten Unterrichts durch selbständigen Unterricht ergänzt werden, wobei der Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts den Charakter der schulpraktischen Ausbildung nicht in Frage stellen darf. Die einschlägigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Ausgestaltung der ersten und zweiten Phase der Lehrkräftebildung gelten darüber hinaus entsprechend.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2024, S. 6 f.)
E
- Eignungsabklärung
- „Eignung meint das Vorliegen von Dispositionen und Kompetenzen, die erwarten lassen, dass eine Person nach Durchlaufen der Lehrerausbildung den Lehrerberuf kompetent ausüben wird.“ (Quelle: Kultusministerkonferenz 2013) Hochschulen haben seitens der Länder teilweise die Möglichkeit erhalten, ihre Studierenden selber auszuwählen. Dafür nutzen sie unterschiedliche Instrumente der Eignungsabklärung. Ihr Ziel ist es, „‚gut geeignete‘ Personen in das Lehramtsstudium und in weiterer Folge in den Lehrberuf zu bringen bzw. ‚weniger geeignete‘ Personen von einer solchen Laufbahn abzuhalten. Dabei gibt es allerdings keine klare Trennung in ‚Geeignete‘ und ‚Ungeeignete‘. Es geht vielmehr um eine – mit vielerlei Unwägbarkeiten verbundene – Prognose späterer Berufsbewährung.“
Quelle: Nieskens/Demarle-Meusel (2013)
- Eignungspraktikum
- Damit Lehramtsstudierende bereits vor der Aufnahme eines Studiums ihre Studienwahl reflektieren können, sind in manchen Bundesländern Eignungspraktika vorgesehen, die in Schulen absolviert werden. Es gibt z. B. Unterschiede dahingehend, ob das Absolvieren des Eignungspraktikums verpflichtend ist bzw. bis zu welchem Zeitpunkt es nachgewiesen werden muss.
Quelle: Veith/Schmidt (2010): Pädagogische Professionalität und qualitätsbewusste Kompetenzentwicklung in der Lehrerbildung.
- Ein-Fach-Masterstudiengänge
- „Nach Abschluss eines nicht-lehramtsbezogenen Hochschulstudiums (unabhängig vom Hochschultyp) kann der Zugang zu einem Studiengang mit dem Abschluss Masster of Education in dem Lehramtstyp 3 (Lehramt der Sekundarstufe I) , dem Lehramtstyp 4 (Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium) oder den Lehramtstyp 5 (Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fachrichtungen) oder für die beruflichen Schulen) eröffnet werden, in dem das Studium in nur einem Unterrichtsfach und für den Lehramtstyp 5 in einer beruflichen Fachrichtung erfolgt. Die Studiengänge weisen grundsätzlich einen Umfang von 120 ECTS-Punkten auf und sind so zu konzipieren, dass sie die Fachstandards der Kultusministerkonferenz und die Rahmenvorgaben hinsichtlich des Leistungspunkteumfangs in dem Fach entsprechend berücksichtigen. Wenn das Erbringen dieser Anforderungen innerhalb des für Masterstudiengänge geltenden Rahmens nicht möglich ist, sind zusätzliche Kurse erforderlich. Gleiches gilt für den Zugang in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung. Die Studienanteile in den Fachwissenschaften und -didaktiken sowie Bildungswissenschaften variieren zwischen dem Studium im sog. Doppelfach bzw. in einem Fach mit zusätzlichen professionsbezogenen Kompetenzen. Schulpraktische Anteile sind Bestandteil des Studiums in beiden Varianten. An das Studium schließt sich ein mindestens zwölfmonatiger Vorbereitungsdienst an, dessen länderspezifische Ausgestaltung dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zum Vorbereitungsdienst folgt.“
Quelle: Kultusministerkonferenz (2024, S.4)
F
- Fachdidaktik
- Die Fachdidaktik ist – neben den Bildungswissenschaften, den Fachwissenschaften und Praxiselementen – eine der Säulen, aus denen das Curriculum des Lehramtsstudiums besteht. „Fachdidaktik ist die Wissenschaft vom fachspezifischen Lehren und Lernen innerhalb und außerhalb der Schule. Im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten befasst sie sich mit der Auswahl, Legitimation und der didaktischen Rekonstruktion von Lerngegenständen, der Festlegung und Begründung von Zielen des Unterrichts, der methodischen Strukturierung von Lernprozessen sowie der angemessenen Berücksichtigung der psychischen und sozialen Ausgangsbedingungen von Lehrenden und Lernenden. Außerdem befasst sie sich mit der Entwicklung und Evaluation von Lehr-Lernmaterialien.“
Quelle: Konferenz der Vorsitzenden Fachdidaktischer Fachgesellschaften (KVFF) (1998)
- Fachpraktische Tätigkeit
- Zu den Zugangsbedingungen zum Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen zählt in allen Ländern eine fachpraktische Tätigkeit im Umfang von mindestens zwölf Monaten. Diese kann in Form von Betriebspraktika oder durch eine vorherige Berufsausbildung erbracht werden.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2018)
- Fachwissenschaft
- Die Fachwissenschaften (oder auch Einzelwissenschaften, Einzeldisziplinen) sind – neben den Bildungswissenschaften, der Fachdidaktik und den Praxiselementen – eine der Säulen, aus denen das Curriculum des Lehramtsstudiums besteht. Gemeint sind die universitären Fächer, die einen unmittelbaren Bezug zum jeweiligen Unterrichtsfach haben, also etwa Biologie, Mathematik oder Latein. „Die inhaltlichen Anforderungen an das fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studium für ein Lehramt leiten sich aus den Anforderungen im Berufsfeld von Lehrkräften ab; sie beziehen sich auf die Kompetenzen und somit auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, über die eine Lehrkraft zur Bewältigung ihrer Aufgaben im Hinblick auf das jeweilige Lehramt verfügen muss.“
Quelle: Kultusministerkonferenz (2010)
- Fremdsprachenassistent*in
- Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) organisiert ein weltweites Austauschprogramm, in dem Lehramtsstudierende des Faches Deutsch eine gewisse Zeit als Fremdsprachenassistent/in an Schulen im Ausland verbringen können, um dort im Deutschunterricht unterstützend mitzuwirken.
Quelle: Kultusministerkonferenz – Pädagogischer Austauschdienst (2014)
- Förderschule (auch Sonderschule oder Schule für sonderpädagogische Förderung)
- Bei diesen Schulformen handelt es sich um Schulen für Kinder und Jugendliche, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen. In Deutschland existieren verschiedene Schultypen, die sich auf besondere Bildungs-, Entwicklung- und Lernmöglichkeiten spezialisiert haben.
Quelle: Bildungsserver (2014)
- Förderschwerpunkte
- Es werden 7 Förderschwerpunkte unterschieden: Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, für die im Lehramt für sonderpädagogische Förderung schwerpunktmäßig ausgebildet wird.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2014)
G
- Ganztagsschule
- Um sich Ganztagsschule nennen zu dürfen, muss eine Schule den Vorgaben der Kultusministerkonferenz entsprechend an mindestens drei Tagen in der Woche mindestens sieben Zeitstunden geöffnet sein. Weiterhin muss den Schüler*innen, die an Ganztagsangeboten teilnehmen, an den Tagen des ganztägigen Betriebs ein Mittagessen angeboten werden. Die Ganztagsangebote müssen unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit dieser durchgeführt werden und in einem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
Die Kultusministerkonferenz unterscheidet drei Formen der Ganztagsschule:
– offene Form: die Teilnahme an den Ganztagsangeboten der Schule ist freiwillig;
– teilgebundene Form: die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist nur für einen Teil der Schülerschaft verpflichtend;
– (voll-)gebundene Form: die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015)
- Gestufte Studienstruktur
- Bei der gestuften Studienstruktur ist der Bachelor der Regelabschluss. Er ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss und ermöglicht zudem die Aufnahme eines Masterstudiums – im Gegensatz zu den Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen liegt hier eine Stufung vor. In Bezug auf die gestuften Lehramtsstudiengänge ist der Bachelor of Education (B.Ed.) kein berufsqualifizierender Abschluss für den Schuldienst; hierzu muss ein Masterstudiengang (Master of Education, M.Ed.) absolviert werden, um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat zu erhalten.
- Gewerblich-technische Fächer
- Zu den gewerblich-technischen Fachrichtungen zählen Studiengänge der Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Holztechnik, Textiltechnik und -gestaltung, Labortechnik/Prozesstechnik, Druck- und Medientechnik, Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik, Fahrzeugtechnik und Informationstechnik/Informatik.
Die Bezeichnungen variieren teilweise in den Ländern.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2018)
- Grundständige Studienstruktur
- Im Monitor Lehrkräftebildung werden unter dem Begriff „grundständige Studiengänge“ nur jene verstanden, welche mit dem Ersten Staatsexamen abschließen.
H
- Hochschulleitbild
- Als Hochschulleitbild wird die Formulierung eines Profils oder Selbstverständnisses einer Hochschule bezeichnet, in dem u.a. bestimmte Aufgabengebiete in Forschung und Lehre für die jeweilige Hochschule besonders hervorgehoben werden.
I
- Informatische Grundkompetenz
- „Inzwischen nutzen Lehrkräfte zunehmend Informatiksysteme für ihren Unterricht und andere professionsbezogene Aufgaben […]. Während der Interaktion mit Informatiksystemen können außerdem vielfältige informatische Phänomene auftreten, die erklärungsbedürftig sind und ihrerseits kompetente Entscheidungen für den weiteren Fortgang erfordern. Ferner verändert der Einsatz von Informatiksystemen nicht nur Arbeits-, Organisations- und Unterrichtsprozesse: auch die den jeweiligen Unterrichtsfächern zugrundeliegenden Wissenschaften werden zunehmend von Informatik durchdrungen, wie sich bspw. an den jüngsten Fortschritten im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) zeigt (z. B. Textgenerierung durch Systeme wie ChatGPT oder durch KI erzeugte Musik oder Kunst). Das führt zu neuen möglichen Unterrichtsthemen in den Fächern, deren Einbeziehung Informatikkompetenzen erfordert. All diese und weitere Informatikbezüge im Lehrkräftehandeln führen im Ergebnis dazu, dass alle Lehrkräfte nicht nur selbst dazu in der Lage sein müssen, die genannten und weitere Informatiksysteme anzuwenden. Sie benötigen auch ein grundlegendes Verständnis der diesen Systemen zugrundeliegenden, informatischen Wirkprinzipien, um sie kompetent auswählen, anwenden und ihren Einsatz mit Schüler*innen und Kolleg*innen erörtern zu können. Alle Lehrkräfte, also insbesondere auch alle Nicht-Informatik-Lehrkräfte, benötigen daher mindestens grundlegende Informatikkompetenzen.“
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Informatik (2023, S. 2 f.)
- Inklusion
- „Inklusive Bildung bedeutet, dass alle Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung teilhaben und ihr Potenzial voll entfalten können. […] Weder Geschlecht, soziale oder ökonomische Voraussetzungen noch besondere Lernbedürfnisse dürfen dazu führen, dass ein Mensch seine Potenziale nicht entwickeln kann.“
Quelle: UNESCO (abgerufen am 14.11.2022.)
- Institutionelle Verankerung
- Institutionelle Verankerung, beispielsweise der Lehrkräftebildung, meint die Einbettung und Organisation von an der Lehrkräftebildung beteiligten Akteuren innerhalb der Hochschulen. Zumeist existiert ein zentraler Ort an der Hochschule, an dem sowohl die Steuerung und Koordination als auch Impulse für die Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung zusammenlaufen. Die Lehrkräftebildung kann etwa durch Zentren für Lehrkräftebildung, Schools of Education oder Forschungszentren innerhalb der Hochschule institutionell verankert sein.
K
- KI-Kompetenz
- Künstliche Intelligenz (KI) spielt in vielen gesellschaftlichen Bereichen eine große Rolle, weshalb KI-bezogene Kompetenzen auch für Lehrkräfte relevant sind. Diese stellen die Voraussetzung für die unterrichtliche Nutzung und die Schaffung von KI-bezogenen Bildungsszenarien bei den Schüler*innen dar und sind somit eine wichtige Voraussetzung für eine zielführende und lernförderliche Nutzung. Dazu sei es nicht erforderlich, dass Lehrkräfte die Funktionsweise von KI-Systemen „vollständig verstehen, sondern vielmehr grundlegende Mechanismen und die Grenzen von KI-Systemen kennen. Hierzu zählen fundierte Kenntnisse über Künstliche Intelligenz, ein Verständnis grundlegender Funktionen von KI-Systemen sowie eine adäquate Einschätzung der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung von KI-Systemen.
Quelle: Forum Bildung Digitalisierung (2024)
- Konsekutive Studiengänge
- „Konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge sind Studiengänge, die nach Maßgabe der Studien- bzw. Prüfungsordnung inhaltlich aufeinander aufbauen, und sich in der Regel in den zeitlichen Rahmen 3 + 2 oder 4 + 1 Jahren einfügen bzw. einen Gesamtrahmen von fünf Jahren Regelstudienzeit bis zum Masterabschluss nicht überschreiten (dies schließt siebensemestrige Bachelor- und dreisemestrige Masterstudiengänge ein). Der Masterstudiengang kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder, soweit der fachliche Zusammenhang gewährt bleibt, fachüber-greifend erweitern. Bachelor- und Masterstudiengänge können an verschiedenen Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochschularten und auch mit Phasen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zweiten Abschluss konsekutiv studiert werden.“
Quelle: Hochschulrektorenkonferenz (2008)
- Kultusministerkonferenz (KMK)
- Gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes steht das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates, allerdings besitzen die 16 Länder nach Artikel 30 bzw. 70 des Grundgesetzes die sogenannte Kulturhoheit, sie sind also in Gesetzgebung und Verwaltung in kulturellen Fragen selbstbestimmt. Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“.
„Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen und die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich Kultur zu vertreten und zu fördern. […] Die erforderliche Koordination erfolgt durch Beschlüsse, Empfehlungen, Vereinbarungen oder auch Staatsabkommen, die einen verbindlichen Rahmen vorgeben. Im Sinne der gewollten Vielfalt im Bildungswesen wird auf Detailregelungen verzichtet, um Raum für Innovationen zu lassen.“
Quelle: Kultusministerkonferenz (abgerufen am 14.11.2022.)
L
- Lehramtstyp (1 bis 6)
- In den Ländern gibt es unterschiedliche Schulformen. Um in einer bestimmten Schulform unterrichten zu können, muss ein Studium absolviert werden, das dem entsprechenden Lehramtstyp zugeordnet wird. Die Kultusministerkonferenz (KMK) klassifiziert diese wie folgt (im Monitor Lehrkräftebildung werden die Lehrämter a bis f als Lehramtstypen 1 bis 6 bezeichnet):
„a) Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe,
b) Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I,
c) Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I,
d) Lehrämter für die allgemein bildenden Fächer der Sekundarstufe II oder für das Gymnasium,
e) Lehrämter für die beruflichen Fächer der Sekundarstufe II oder für die beruflichen Schulen,
f) Sonderpädagogische Lehrämter,
g) Fachlehrämter (ohne Lehrkräfte für Fachpraxis),
h) Lehrämter für Fachpraxis,
i) Lehrkräfte ohne (anerkannte) Lehramtsprüfung.“
Quelle: Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2011)
- Lehrkräfte (an Schulen)
- „Als Lehrkräfte zählen alle Personen, die ganz oder teilweise im Rahmen der durch Rechtsvorschrift oder Vertrag festgesetzten Pflichtstunden eigenverantwortlich unterrichten oder unterrichten müssten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten.“
Quelle: Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2011)
- Lehrkräftefortbildung
- Lehrkräftefortbildung wird auch als dritte Phase der Lehrkräftebildung bezeichnet und subsumiert Bildungsmaßnahmen für Lehrkräfte. Organisiert wird sie von staatlichen Lehrkräftefortbildungsinstituten oder anderen öffentlichen und privaten Trägern.
- Lehrkräfteweiterbildung
- Die Lehrkräfteweiterbildung dient dem berufsbegleitenden Erwerb der Lehrbefähigung für ein weiteres Unterrichtsfach, einer weiteren Fachrichtung oder eines weiteren Lernbereichs sowie der Befähigung für ein weiteres Lehramt.
- Leistungspunkte (LP)
- auch: Kreditpunkte, credits, credit points, ECTS-Punkte
„Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung des Studierenden. Sie umfassen sowohl den unmittelbaren Unterricht als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitungen einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie gegebenenfalls Praktika. In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d.h. 30 pro Semester. Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 24.10.1997 wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung (workload) des Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen. Die gesamte Arbeitsbelastung darf im Semester einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 900 Stunden oder im Studienjahr 1800Stunden nicht überschreiten.“
Quelle: Kultusministerkonferenz (2000)
M
- MINT-Fächer
- Die MINT-Fächer umfassen: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technikwissenschaften.
- Mangelfächer
- Als Mangelfächer werden Unterrichtsfächer bezeichnet, in denen bundes- und/oder landesweit ein Mangel an Lehrkräften besteht.
- Masterarbeit
- Zur Qualitätssicherung sehen Bachelor- ebenso wie Masterstudiengänge obligatorisch eine Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit) vor, mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Der Bearbeitungsumfang für die Masterarbeit beträgt mindestens 15 und maximal 30 ECTS-Punkte.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2010)
- Masterstudiengang
- Nach dem Bachelorstudiengang führt der Masterstudiengang zu einem weiteren berufsqualifizierende Abschluss, dem Master: „Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. […] Masterstudiengänge dienen der fachlichen und wissenschaftlichen Spezialisierung“. In Bezug auf gestufte Lehramtsstudiengänge berechtigt erst der Masterabschluss zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2010)
- Medienkompetenz
- Zu Medienkompetenz gehören „jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ein sachgerechtes, selbstbestimmtes, kreatives und sozial verantwortliches Handeln in der medial geprägten Lebenswelt ermöglichen. Sie umfasst auch die Fähigkeit, sich verantwortungsvoll in der virtuellen Welt zu bewegen, die Wechselwirkung zwischen virtueller und materieller Welt zu begreifen und neben den Chancen auch die Risiken und Gefahren von digitalen Prozessen zu erkennen.”
Quelle: Kultusministerkonferenz (2012)
- Medienpädagogische Kompetenz
- Laut Kultusministerkonferenz beinhaltet „medienpädagogische Kompetenz”, dass Lehrkräfte „kompetent und didaktisch reflektiert” mit Medien und Medientechnologien umgehen können und dass sie in der Lage sind, Medienerfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Unterricht zum Thema zu machen, Medienangebote zu analysieren und umfassend darüber zu reflektieren, gestalterische und kreative Prozesse mit Medien zu unterstützen und mit Schülerinnen und Schülern über Medienwirkungen zu sprechen.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2012)
- Menschenrechtsbildung
- Die UN-Erklärung über Menschenrechtsbildung und -training konkretisiert als Ziel von Menschenrechtsbildung, „eine universelle Kultur der Menschenrechte zu fördern, in der sich jeder der eigenen Rechte und der Verantwortung gegenüber den Rechten anderer bewusst ist, und um die Entwicklung des Individuums als verantwortungsvolles Mitglied einer freien, friedlichen, pluralistischen und inklusiven Gesellschaft zu fördern“ (Artikel 4b). Menschenrechtsbildung umfasst „Bildung über Menschenrechte“, „Bildung durch Menschenrechte“ und „Bildung für Menschenrechte“.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2018)
- Migrationshintergrund
- In Anlehnung an die Definition der Kultusministerkonferenz wird ein Migrationshintergrund angenommen, wenn auf eine Person mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: „keine deutsche Staatsangehörigkeit, nichtdeutsches Geburtsland und/oder nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld (auch wenn der Studierende die deutsche Sprache beherrscht)“.
Quelle: Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2011)
- Mobilität
- Mobilität in der Lehrkräfte lässt sich nach verschiedenen Zeitpunkten unterscheiden: während des Studiums, nach dem Studium, nach dem Vorbereitungsdienst sowie nach dem Berufseinstieg. Im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ soll „die Vergleichbarkeit von lehramtsbezogenen Studienleistungen und Lehramtsabschlüssen sowie der gleichberechtigte Zugang beziehungsweise die gleichberechtige Einstellung in Vorbereitungs- und Schuldienst und damit die verbesserte Mobilität von Studierenden und Lehrkräften verbindlich und nachhaltig gewährleistet werden“.
Quelle: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz: Bund-Länder-Vereinbarung (2013)
- Modul
- Module bezeichnen Bündel von Lehrveranstaltungen und Lernzeiten, die inhaltlich und/oder methodisch zusammen gehören und zeitlich begrenzt sind. Module können verschiedene Lehr- und Lernformen umfassen (z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, e-learning, Lehrforschung etc.) und werden i.d.R. nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. Module sind einschließlich des Arbeitsaufwandes und der zu vergebenden Leistungspunkte zu beschreiben (siehe Modulbeschreibung). Die Vergabe von Leistungspunkten setzt nicht zwingend eine benotete Prüfung, sondern den erfolgreichen Abschluss des Moduls voraus.
Quelle: Hochschulrektorenkonferenz (abgerufen am 10.09.2024.)
- Multiprofessionalität
- Unter Multiprofessionalität versteht man die Zusammenarbeit von Personen aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Im Kontext Schule bedeutet dies, dass Lerngruppen von multiprofessionellen Teams unterrichtet werden, in denen beispielsweise eine Lehrkraft mit einer Sonderpädagogin / einem Sonderpädagogen zusammenarbeitet.
N
- NC
- Der NC (Numerus clausus) ist eine Zulassungsbeschränkung für die Aufnahme in einen bestimmten Studiengang, der entweder bundesweit für einige Fächer, oder hochschulspezifisch als Orts-NC/lokaler NC vorliegen kann. Die Zulassung für einen Studiengang ist in der Regel beschränkt, wenn die Nachfrage nach Studienplätzen das Angebot übersteigt und die Hochschule zuvor eine Zulassungsbeschränkung beantragt hat.
O
- Onlinebasiertes Self-Assessment
- Mit onlinebasierten Self-Assessments (z. B. „Career Counselling for Teachers“ – CCT oder „Fit für den Lehrerberuf“) kann die Entscheidung für den Lehrberuf auf eine an der Berufsrealität orientierte und auf empirische Daten gestützte wissenschaftliche Basis gestellt werden. […] Die Hochschulen können den Nachweis über ein onlinebasiertes Self-Assessment als Zugangsvoraussetzung für einen lehramtsbezogenen Studiengang verlangen.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2013)
P
- Phasen der Lehrkräftebildung
- Die Lehrkräftebildung gliedert sich in drei Phasen. Die Phase der universitären Ausbildung, entweder in grundständiger Studienstruktur oder im Bachelor-Master-System, die zum Ersten Staatsexamen führt, stellt die erste Phase der Lehrkräftebildung dar. Der Vorbereitungsdienst oder das Referendariat zur Erlangung des zweiten Staatsexamens die zweite Phase. Etwaige Lehrkräftefort- und -weiterbildungen, die im Anschluss absolviert werden, bilden die dritte Phase der Lehrkräftebildung.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2014)
- Polyvalenz
- „Mit Polyvalenz wird die Qualifizierung für verschiedene Berufs- oder Tätigkeitsfelder angesprochen, mit anderen Worten die Berufs- bzw. Tätigkeitsbefähigung für mehrere Arbeitsmarktbereiche.“ Im Bereich der Studiengänge bedeutet Polyvalenz, dass ein Bachelor-Studienabschluss für unterschiedliche Masterstudiengänge befähigen kann. Das heißt, ein polyvalenter Bachelorstudiengang kann z. B. sowohl in einen Master münden, der eine Tätigkeit als Lehrkraft ermöglicht (M.Ed.) als auch in einen rein fachspezifischen Master (M.A. oder M.Sc.) ohne Lehramtsbezug. Unter Umständen müssen im letzteren Fall Studienleistungen nachgeholt werden.
Quelle: Hochschulrektorenkonferenz (abgerufen am 10.09.2024)
- Portfolio
- „Ein Portfolio ist eine zielgerichtete und systematische Sammlung von Arbeiten, welche die individuellen Bemühungen, Fortschritte und Leistungen der / des Lernenden in einem oder mehreren Lernbereichen darstellt und reflektiert.“ (Thomas Häcker, 2002) „Das Portfolio kann von den Hochschulen als verpflichtendes oder freiwilliges Instrument eingesetzt werden. Bei entsprechenden landesweiten Regelungen kann das Portfolio auch phasenübergreifend angelegt werden. […] Studierende können während des Studiums ein Ausbildungsportfolio führen. Darin können die verschiedenen berufsfeldbezogenen Erfahrungen, Reflexionen und Arbeiten enthalten sein, ebenso die Protokolle der verschiedenen Feedbackgespräche. Dieses Dokument kann im gesamten Ausbildungsprozess zur Grundlage der berufspraktischen Beratung werden.“
Quelle: Kultusministerkonferenz (2013)
- Praxisphase
- Die Praxisphasen sind – neben den Bildungswissenschaften, der Fachdidaktik und den Fachwissenschaften – eine der Säulen, aus denen das Curriculum des Lehramtsstudiums besteht. Die Praxisphasen, die in einem Lehramtsstudium durchlaufen werden müssen, unterscheiden sich u.a. hinsichtlich ihrer Bezeichnung (Praxisphase, Schulpraktikum, Schulpraktische Studien usw.), ihrer Dauer, der zeitlichen Verortung im Studienverlauf, der Lernprogression, der Anrechenbarkeit auf den Vorbereitungsdienst sowie hinsichtlich des Umfangs der Begleitung durch die Hochschule und/oder Studienseminare/Schulen.
Quelle: Gröschner/Schmitt (2010)
- Praxissemester
- Ein Praxissemester ist eine Praxisphase über den Zeitraum eines Hochschulsemesters. Die in einzelnen Ländern etablierten Praxissemester können sich z. B. in ihrer Bezeichnung, ihrer Dauer, der zeitlichen Verortung im Studienverlauf, der Verantwortung und Anrechenbarkeit auf den Vorbereitungsdienst sowie hinsichtlich des Umfangs der Begleitung durch die Hochschule und/oder Studienseminare unterscheiden.
Quelle: Schubarth / Speck / Seidel / Gottmann / Kamm / Krohn (2012): Das Praxissemester im Lehramt – ein Erfolgsmodell?
- Primarstufe
- Kinder sind in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres schulpflichtig und treten in die für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Grundschule ein, die von Jahrgangsstufe 1 bis 4 reicht. In Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschule sechs Jahrgangsstufen.
Quelle: Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2017)
- Promotion
- „Mit der Promotion bestätigt die Universität die Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Die Ausbildung der Doktorandinnen und Doktoranden bildet im Verständnis der HRK nicht den dritten Studienabschnitt nach dem Erwerb der Grade ‚Bachelor‘ und ‚Master‘, sondern vielmehr die erste Stufe einer Forscherlaufbahn oder jeder anderen Laufbahn, die den Beleg einer eigenständigen Forschungsleistung (Dissertation) erfordert. Das Promotionsrecht wird durch den Staat nur an Universitäten – und gleichgestellte Hochschulen – verliehen, denen daher eine besondere Verantwortung für die Ausgestaltung des Promotionswesens zukommt, auch wenn dieses Recht jeweils von den Fakultäten wahrgenommen wird.“
Quelle: Hochschulrektorenkonferenz (abgerufen am 14.11.2022.)
- Pädagogische Diagnostik
- „Der Begriff „Diagnostik“ umfasst alle Tätigkeiten, die die Voraussetzungen und Bedingungen für erfolgreiche Lehr- und Lernprozesse eines Lernenden ermitteln. Darüber hinaus werden Lernprozesse analysiert und es wird ihre Wirksamkeit, die sich im Lernergebnis niederschlägt, festgestellt. Ziel der Diagnostik ist es, den individuellen Lernprozess zu optimieren.“
Quelle: Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (abgerufen am 14.11.2022.)
- Pädagogische Hochschule
- Dieser Hochschultypus, der den Universitäten gleichgestellt ist, existiert ausschließlich in Baden-Württemberg. Der Schwerpunkt der Pädagogischen Hochschulen liegt in der Lehrkräftebildung und den damit verbundenen Forschungsaufgaben. „Angeboten werden Studiengänge für die Lehrämter an Grundschulen, der Sekundarstufe I, beruflichen Schulen und Sonderpädagogik. In die gymnasiale Lehrkräftebildung sind die Pädagogischen Hochschulen über vertragliche Kooperationen mit den Universitäten eingebunden.“
Quelle: Pädagogische Hochschulen in Baden-Württemberg (abgerufen am 14.11.2022)
- Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
- „Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) ist eine Abteilung im Sekretariat der Kultusministerkonferenz mit Sitz in Bonn. Der PAD ist als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich tätig.“
Quelle: Kultusministerkonferenz – Pädagogischer Austauschdienst (abgerufen am 14.11.2022)
Q
- Qualifikationsstelle
- Um einen weiteren wissenschaftlichen Abschluss, etwa in Form einer Promotion zu erlangen, sieht das Hochschulrahmengesetz befristete Mitarbeiterstellen vor: „Soweit befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Aufgaben übertragen werden, die auch der Vorbereitung einer Promotion oder der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen förderlich sind, soll ihnen im Rahmen ihrer Dienstaufgaben ausreichend Gelegenheit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit gegeben werden.“
Quelle: Hochschulrahmengesetz (in der Fassung vom 12. April 2007)
- Qualitätsoffensive Lehrerbildung
- „Der Bund wird die Länder und Hochschulen ab 2014 über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu 500 Millionen Euro dabei unterstützen, innovative Konzepte für das Lehramtsstudium in Deutschland zu entwickeln und dessen Qualität noch weiter zu verbessern. Insbesondere der Wechsel von einem Bundesland in ein anderes wird für Studierende und Absolventen eines Lehramts künftig nachhaltig verbessert. Der Bund hatte dies zur Bedingung für seine Finanzierungszusage gemacht. Die Länder haben daraufhin in der Kultusministerkonferenz „gemeinsame Umsetzungsrichtlinien zur Verbesserung der Mobilität“ beschlossen, die nun durch den GWK Beschluss mit entsprechenden Regelungen in die Bund-Länder-Vereinbarung über das gemeinsame Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ vereinbart werden. […] Voraussetzung für eine Förderung ist die gegenseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Lehramt durch die Länder und die antragstellenden Hochschulen.“
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (2015)
- Quereinstieg/Seiteneinstieg
- Die Begriffe „Quereinsteigende“ und „Seiteneinsteigende“ werden in den Ländern unterschiedlich verwendet. In Daten und Publikationen des Monitor Lehrkräftebildung verwenden wir den Begriff „Quereinsteigende“ für Personen, die einen Bachelor- oder Masterstudiengang ohne Lehramtsoption absolviert haben und im Anschluss daran die Lehramtsqualifikation (das zweite Staatsexamen) absolvieren. Ein*e Quereinsteigende*r kann aber gemäß unserer Definition auch bereits im Rahmen eines Quereinstiegsmasterstudiengangs, wie sie mittlerweile in einigen Ländern existieren, in die „Lehramtsschiene“ wechseln und somit auch bereits das erste Staatsexamen erwerben.
Seiteneinsteiger*innen sind im Unterschied dazu Personen, die über kein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen und die darüber hinaus auch ohne einen abgeschlossenen Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat in den Schuldienst eingestellt werden. Stattdessen absolvieren Seiteneinsteigende einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.
- Quereinstiegs-Masterstudiengänge
- „Quereinstiegs -Masterstudiengänge (Q-Master) sind wissenschaftsbasierte, an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen eingerichtete, nicht-konsekutive Studiengänge in der Regel in mindestens zwei Fächern für alle Lehramtstypen mit dem Abschluss Master of Education. Sie bauen auf einem nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschluss (unabhängig vom Hochschultyp) auf und beziehen sich auf besondere Bedarfsbereiche. Die Studiengänge weisen grundsätzlich einen Umfang von 120 ECTS-Punkten auf und sind so zu konzipieren, dass sie die Fachstandards der Kultusministerkonferenz und die Rahmenvorgaben im Leistungspunkteumfang eines regulären Lehramtsstudiengangs berücksichtigen. Wenn das Erbringen dieser Anforderungen innerhalb des für Masterstudiengänge geltenden Rahmens nicht möglich ist, sind zusätzliche Kurse erforderlich. Gleiches gilt für den Zugang in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung. Das Studium umfasst mindestens fachdidaktische Inhalte des ersten Faches, fachwissenschaftliche und -didaktische Studieninhalte des zweiten Faches, die Bildungswissenschaften und schulpraktische Anteile. An das Studium schließt sich ein mindestens zwölfmonatiger Vorbereitungsdienst an.“
Quelle: Kultusministerkonferenz (2024, S.2 f.)
R
- Regelstudienzeit
- „Die Regelstudienzeiten für ein Vollzeitstudium betragen sechs, sieben oder acht Semester für die Bachelorstudiengänge und vier, drei oder zwei Semester für die Masterstudiengänge. Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit im Vollzeitstudium fünf Jahre (zehn Semester). Kürzere und längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefällen möglich.“
Quelle: Kultusministerkonferenz (2010)
- Rekrutierung
- Rekrutierung bezieht sich in der Lehrkräftebildung vornehmlich auf Werbe- und Informationskampagnen seitens der Hochschulen und Länder, genügend geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für das Lehramtsstudium und letztlich den Lehrberuf zu gewinnen. Länder und Hochschulen sind oftmals an Projekten beteiligt, die speziell über das Lehramtsstudium informieren. Neben Informationskampagnen gehören jedoch auch Beratung und Eignungsabklärungsverfahren zur Rekrutierung.
S
- School of Education
- Angelehnt an die so genannten „(Professional) Schools“, die es insbesondere an amerikanischen Hochschulen gibt, wurden in den letzten Jahren „Schools of Education“ initiiert, die als zentrale, für die Lehrkräftebildung an einer Hochschule zuständige Einrichtung fungieren. Es gibt keine eindeutige Definition einer solchen Einrichtung und die bereits an deutschen Hochschulen etablierten Organisationsformen unterscheiden sich z. B. in Bezug auf Ausstattung, Kompetenzen, Aufgaben.
- Schulpraktische Studien
- Als Schulpraktische Studien werden diejenigen Veranstaltungen bezeichnet, die sowohl Praxisphasen (insbesondere in Schulen) als auch Reflexionsphasen (beispielsweise in Form von Begleitseminaren) beinhalten. Schulpraktische Studien werden in der Regel durch die Hochschulen verantwortet.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Schulpraktische Studien (BaSS) (2015)
- Schulsystem
- Nach der Grundschule gibt es in der Sekundarstufe I drei Bildungsgänge, den Hauptschulbildungsgang, den Realschulbildungsgang und den gymnasialen Bildungsgang.
Diese drei Bildungsgänge werden entweder in Schularten, die spezifisch auf sie ausgerichtet sind angeboten oder in Schularten, die zwei oder drei der Bildungsgänge „unter einem Dach“ vereinen. Dabei gibt es Länder, die in der Sekundarstufe I für die drei Bildungsgänge nur zwei verschiedene Schularten haben, andere haben drei oder vier.
Die hier abrufbare Übersicht über die Bildungsgänge und Schularten im Bereich der allgemeinen Bildung gibt einen Überblick über die Grundstruktur des Schulwesens und die spezifischen Bezeichnungen der einzelnen Schularten in den Ländern.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2014)
- Sekundarstufe I
- „Aufbauend auf der gemeinsamen vierjährigen – in Berlin und Brandenburg sechsjährigen – Grundschule umfasst die Sekundarstufe I drei Bildungsgänge mit spezifischen Abschlüssen bzw. Berechtigungen, und zwar den
– Hauptschulbildungsgang
– Realschulbildungsgang
– gymnasialen Bildungsgang.
Diese Bildungsgänge sind in den Ländern in unterschiedlichen Schularten organisiert, die einen Bildungsgang beinhalten (z. B. Realschule, Gymnasium) oder zwei (z. B. Regelschule) bzw. drei (z. B. Gesamtschule) Bildungsgänge pädagogisch zusammenfassen.“
Quelle: Kultusministerkonferenz (abgerufen am 14.11.2022)
- Sekundarstufe II
- „Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht – in der Regel mit dem 15. Lebensjahr – erfolgt der Übergang in den Sekundarbereich II, entsprechend den Abschlüssen und Berechtigungen, die am Ende des Sekundarbereichs I erlangt werden.“
Quelle: Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2017)
- Selbststudium
- Das Selbststudium dient dem Erwerb von Kompetenzen in einem nicht formal vorgegebenen Rahmen und grenzt sich hierdurch vom Präsenzlernen ab. Stattdessen werden die Kompetenzen eigenständig (autodidaktisch) angeeignet. Weit verbreitet ist das angeleitete Selbststudium, in dem Aufgaben klar umrissen werden und Formate wie Tutorien oder Blended-Learning-Angebote zum Einsatz kommen können.
- Semesterwochenstunde (SWS)
- Eine Semesterwochenstunde (SWS) bedeutet, dass die entsprechende Lehrveranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 45 Minuten beträgt. In der Regel werden für eine Lehrveranstaltung 2 SWS berechnet, was einer wöchentlichen Präsenzzeit von 90 Minuten entspricht. Insbesondere in den nicht gestuften Studiengängen werden die Lehrnachfrage der Studierenden und das Lehrangebot der Lehrenden mit Hilfe von so genannten Semesterwochenstunden berechnet. Hierbei wird nur die Präsenzzeit in einer Lehrveranstaltung in einem Semester berücksichtigt, nicht aber deren Vor- und Nachbereitung, das Selbststudium sowie Studien- und Prüfungsleistungen.
- Service-Learning
- Service Learning ist eine Lernform, in der Lernen mit Engagement verbunden wird. Laut Stiftung Lernen durch Engagement werden dadurch „Schüler*innen […] an bürgerschaftliches Engagement herangeführt. Sie erwerben Demokratie- und Sozialkompetenz, können ihre Persönlichkeit weiterentwickeln und erfahren Beteiligung. Im Sinne einer demokratischen Lernkultur planen und gestalten die Schüler*innen ihre Projekte selbst, reflektieren über den Verlauf ihres Engagements, besprechen Probleme und erarbeiten Lösungsvorschläge. Dabei wenden sie ihr Wissen und ihre Kompetenzen direkt in der Praxis an. Sie verstehen fachliche Inhalte tiefer und erkennen Sinn und Relevanz in schulischem Lernen“.
Quelle: Stiftung Lernen durch Engagement (abgerufen am 14.11.2022)
- Sprachsensibler Fachunterricht
- „Unter sprachsensiblem Fachunterricht versteht man ein sprachbewusstes Arbeiten im Fach, bei dem Sprache nicht nur als Medium, sondern auch als Gegenstand des Unterrichts fungiert. In der Methodik werden daher individuelle sprachliche Hintergründe berücksichtigt […]. Schülerinnen und Schüler scheitern in ihrem Lernerfolg häufig an nicht ausreichend vorhandenen (bildungs-)sprachlichen Fähigkeiten, besonders in den Sachfächern. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache.“
Quelle: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München
- Staatsexamen
- „Studiengänge, die man mit einem Staatsexamen abschließt, sind für staatliche oder staatlich überwachte Beruf vorgesehen. Das Studium findet an Universitäten statt, die Abschlussprüfung wird hingegen von staatlichen Prüfungsausschüssen abgenommen. Das Studium der Human-, Zahn- und Tiermedizin, der Rechtswissenschaft, der Pharmazie und der Lebensmittelchemie sowie das Studium einiger Lehrämter schließen mit dem Staatsexamen ab.“ In Bezug auf die Lehramtsstudiengänge wurden diese schon in vielen Bundesländern auf die gestufte Bachelor-/Master-Struktur umgestellt, so dass der Master-Abschluss für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst qualifiziert. Die nicht gestuften Lehramtsstudiengänge schließen mit einer staatlichen Prüfung, dem Staatsexamen, ab. Nach dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt ein zweites Staatsexamen.
Quelle: Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen (abgerufen am 10.09.2024)
- Studienseminar
- Studienseminare sind Einrichtungen, an denen angehende Lehrkräfte ihren Vorbereitungsdienst / Referendariat (zweite Phase der Lehrkräftebildung) absolvieren. In NRW heißen diese Ausbildungsstätten seit 2011 „Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.“
- Studienstruktur
- Jeder Studiengang erfolgt in der Regel nach einer fest vorgegebenen Studienstruktur. Unterschieden wird in Deutschland meist nach Studiengängen mit einer gestuften Studienstruktur (Bachelor/Master) und Studiengängen mit einer grundständigen Studienstruktur (im Lehramt Staatsexamen).
U
- Universitätsschule
- „Im bayerischen Konzept der Universitätsschulen gehen die wissenschaftliche Ausbildung in der Universität und die praktische Ausbildung an den Universitätsschulen eine produktive Verbindung ein.“
„[Als Ziel von Universitätsschulen] soll einerseits der Praxisbezug im Universitätsstudium gestärkt und andererseits eine vermehrt wissenschaftlich basierte Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen in der Praxis erreicht werden. Ziel ist es, in der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung eine kompetenzorientierte Professionalisierung zu ermöglichen. Zudem soll die Kooperation zu einem wechselseitigen, produktiven Austausch aller Beteiligten in Universität, Schule und Studienseminar führen.“
Quellen: FAU Erlangen-Nürnberg (abgerufen am 10.09.2024) / LMU München (abgerufen am 10.09.2024)
V
- Verbeamtung
- In der Regel werden Lehrkräfte aller Schularten verbeamtet. Jedoch gibt es länderspezifische Ausnahmen. In einigen Ländern werden Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis eingestellt. Gesundheitliche Eignungsvoraussetzungen für die Verbeamtung, wie BMI oder psychische Gesundheit, bestehen in allen Bundesländern.
Quelle: Referendar.de (abgerufen am 10.09.2024)
- Verzahnung
- An der Lehrkräftebildung sind in den einzelnen Phasen (Lehramtsstudium, Vorbereitungsdienst und Weiterbildung) unterschiedliche Akteure beteiligt. Um Lehrkräftebildung aus einem Guss bieten zu können, wird vielfach eine so genannte Verzahnung gefordert, die definiert ist als: „organisatorische, curriculare und personelle Kooperation der an der Lehrkräftebildung beteiligten Institutionen mit dem Ziel, die jeweiligen Stärken für die Ausbildung in den je anderen Phasen zu nutzen“.
Quelle: Hericks (2004): Verzahnung der Phasen der Lehrerbildung
- Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Um eine Einheit für die personelle Ausstattung z. B. eines Zentrums für Lehrkräftebildung zu erhalten, kann zusätzlich zu der Anzahl der Personen auch die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) angegeben werden. „Vollzeitbeschäftigte oder -studierende werden somit mit jeweils einem VZÄ gezählt, während bei Teilzeitbeschäftigten oder -studierenden die anteilige Arbeits- oder Studienstundenzahl erfasst wird. So werden beispielsweise Teilzeitbeschäftigte mit 20 Stunden Wochenarbeitszeit bei einer Vollzeit-Wochenarbeitszeit von 40 Stunden mit 0,5 VZÄ erfasst.“
Quelle: eurostat (abgerufen am 10.09.2024)
- Vorbereitungsdienst
- auch: Referendariat
„Der Vorbereitungsdienst ist die eigenständige, schulpraktisch ausgerichtete, abschließende Phase der Lehrerausbildung. […] Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst gründet auf den im Studium erworbenen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Kompetenzen.“ Er stellt das Bindeglied zwischen Hochschulstudium und späterer Berufstätigkeit dar.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2012)
W
- Weiterbildende Studiengänge
- Weiterbildende Studiengänge werden in Regel nach einem ersten Hochschulabschluss absolviert. Im Bereich der Lehrkräftebildung können sie im Anschluss an einen bereits erworbenen Master of Education bzw. das Staatsexamen angeschlossen werden, so dass eine zusätzliche Lehrbefähigung, beispielsweise für Sonderpädagogik oder ein weiteres Unterrichtsfach, erworben werden kann.
- Workload (WL)
- „Workload ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische Arbeitsaufwand, der die Grundlage für die Zuordnung von ECTS-Credits zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen gibt. Ein ECTS-Credit (ECTS Kredit-/Leistungspunkt) entspricht dabei einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 25 bis maximal 30 Stunden. In einem Jahr Vollzeitstudium sollen 60 ECTS-Credits erworben werden, das entspricht einer Arbeitsbelastung von höchstens 1800 Stunden. Für einen Bachelor-Abschluss sind 180-240 ECTS-Credits, für einen Master-Abschluss 60-120 ECTS-Credit vorgesehen. Der Workload setzt sich aus der Zeit zusammen, die Lernende für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffs (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitung einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie gegebenenfalls Praktika aufwenden müssen, um die festgelegten Lernergebnisse/Learning Outcomes zu erzielen.“
Quelle: Hochschulrektorenkonferenz (abgerufen am 10.09.2024)
Z
- Zentrum für Lehrkräftebildung
- „Zentren für Lehrkräftebildung verstehen sich in der Regel als zentrale, fachbereichsübergreifende Einrichtungen zur Koordination und Steuerung in der Lehrkräfteausbildung, mit der Maxime einer, zumindest inneruniversitären, Verzahnung inhaltlicher und struktureller Interessen.“
Quelle: Weyand/Schnabel-Schüle (2010)