Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Berlin aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Berlin finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten Phase, und zwar folgende: Hochschulverträge
Dokumentation/Quelle der Maßnahmen
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Zukunftscampus Neue Lehrkräfte für Berlin: https://www.zukunftscampus-berlin.de/; Berliner Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund: https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/vielfalt-bildet-berlin/; Broschüre “So wirst Du Lehrerin oder Lehrer in Berlin” und Broschüre „Lehrerin oder Lehrer in Berlin. Ihr Beruf mit Zukunft“ abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/studium/; Webseite www.machberlingross.de
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
  • Studieninteressierte mit Migrationshintergrund
  • Studieninteressierte für das Grundschullehramt (Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe)
  • Studieninteressierte für MINT-Lehramtsfächer
  • Studieninteressierte für 'Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen'
  • Studierende eines nicht-lehramtsbezogenen Fachstudiums
  • Quereinsteigende/Seiteneinsteigende
  • Studieninteressierte für das sonderpädagogische Lehramt
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Deutsch Mathematik Sonderpädagogische Förderschwerpunkte
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Mathematik Englisch Deutsch
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Wirtschaftslehre Metalltechnik Pädagogik
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 738
Primarbereich / Sek. I k.A.
alle oder einzelne Schularten Sek. I k.A.
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 993
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 67
Sonderpädagogik k.A.
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 32336
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 9205
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 1832
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 590
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
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Anmerkung:

Für jedes Lehramt können anstelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden.

Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=LehrBiG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=truem
Schulformen k.A.
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 3 Für jedes Lehramt können anstelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden. Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 Für jedes Lehramt können anstelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden. Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 Für jedes Lehramt können anstelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden. Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen

Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrZVBErahmen
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 - - 75 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 - - 75 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 - - 60 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 6 - - 60 LP
Bildungswissenschaften 7 - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 9 - - 35 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 10 - - 40 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 11 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 12 - - 12 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 95 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 80 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 13 - - 40 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 14 - - 30 LP
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 15 - - 12 LP
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Anmerkungen:

1 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
2 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
3 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
4 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
5 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
6 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind nicht differenzierbar.
7 Hier werden Bildungswissenschaften (30 LP), Grundschulpädagogik (20 LP) und Sprachbildung (10 LP) zusammengefasst.
8 Insgesamt werden schulpraktische Studien im Umfang von 7,5 Monaten durchgeführt. Im Masterstudiengang entfallen davon 30 LP auf das Praxissemester. Das berufsfelderschließende Praktikum im Bachelor wird innerhalb eines erziehungswissenschaftlichen Moduls durchgeführt und nicht gesondert mit Leistungspunkten ausgewiesen.
9 15 LP entfallen auf Inklusion. Diese Studienleistungen sind in den Fachdidaktiken (je 3 LP) und in der Erziehungswissenschaft (6 LP) verortet. 20 LP entfallen auf die fach- oder professionsbezogene Ergänzung.
10 Hier werden Bildungswissenschaften (30 LP) und Sprachbildung (10 LP) zusammengefasst.
11 Insgesamt werden schulpraktische Studien im Umfang von 7,5 Monaten durchgeführt. Im Masterstudiengang entfallen davon 30 LP auf das Praxissemester. Das berufsfelderschließende Praktikum im Bachelor wird innerhalb eines erziehungswissenschaftlichen Moduls durchgeführt und nicht gesondert mit Leistungspunkten ausgewiesen.
12 12 LP entfallen auf Inklusion. Diese Studienleistungen sind in den Fachdidaktiken (je 3 LP) und in der Erziehungswissenschaft (6 LP) verortet.
13 Hier werden Bildungswissenschaften (30 LP) und Sprachbildung (10 LP) zusammengefasst.
14 Insgesamt werden schulpraktische Studien im Umfang von 7,5 Monaten durchgeführt. Im Masterstudiengang entfallen davon 30 LP auf das Praxissemester. Das berufsfelderschließende Praktikum im Bachelor wird innerhalb eines erziehungswissenschaftlichen Moduls durchgeführt und nicht gesondert mit Leistungspunkten ausgewiesen.
15 12 LP entfallen auf Inklusion. Diese Studienleistungen sind in den Fachdidaktiken (je 3 LP) und in der Erziehungswissenschaft (6 LP) verortet.
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
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Anmerkung:

Für das Lehramt an Grundschulen gilt, dass die Bachelor- und Masterarbeit in einer sonderpädagogischen Fachrichtung angefertigt werden, wenn an die Stelle eines Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen treten. Lehramtszugangsverordnung vom 30.06.2014: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=LehrZV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, und zwar im Umfang von
mindestens 60 LP
Mathematik Ja, und zwar im Umfang von
mindestens 60 LP
Sachunterricht Nein
Englisch Nein
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Anmerkung:

Deutsch und Mathematik sind obligatorische Fächer für das Lehramt an Grundschulen (außer in Verbindung mit Sonderpädagogik). Das dritte Fach ist frei wählbar.

Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Ja, für alle Lehramtstypen
Dokumentation der Vorgaben
Lehramtszugangsverordnung https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrZVBErahmen
Demokratiebildung Nein
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein
Gibt es weitere Querschnittsthemen, die in Ihrem Land im Lehramtsstudium curricular verankert oder geplant sind und die Sie uns nennen möchten?
Inklusion geplant: Digitalisierung
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Anmerkung:

Zur Verankerung von Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung werden an zwei der vier Berliner lehrkräftebildenden Universitäten über das Sonderprogramm "Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin" Professuren eingerichtet, die Veranstaltungen für möglichst alle Lehramtsstudierenden anbieten sollen.
Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Land sicher, dass 21st Century Skills Eingang in die Lehrkräftebildung finden?
  • Kompetenzkataloge/curriculare Standards

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
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Anmerkung:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung schulpraktischer Studien: abrufbar unter https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/studium/
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
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Anmerkung:

Im Rahmen der sog. Fachberatung werden die Studierenden durch hierzu spezifisch qualifizierte Fachseminarleitungen begleitet. Diese Form der Lernbegleitung umfasst folgende Elemente: Die Fachberaterinnen und Fachberater gestalten gemeinsam mit den fachdidaktischen Universitätslehrenden ein bis zwei Seminarsitzungen im Rahmens des auf das Praxissemester vorbereitenden Seminars im Sommersemester. Zudem führen sie die Studierenden in das Verfahren des „Kollegialen Unterrichtscoachings“ ein, zeigen ihnen eigenen Unterricht und bereiten diesen mit den Studierenden vor und nach. Des Weiteren vermitteln sie den Studierenden Einblicke in den Vorbereitungsdienst.
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) mindestens 6 Wochen 6 Monate
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 11 LP 30 LP
Studiensemester in der Regel 2./3. Semester 3. Semester
Verantwortung Die Hochschule Die Hochschule
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) mindestens 6 Wochen 6 Monate
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 11 LP 30 LP
Studiensemester in der Regel 2./3. Semester 3. Semester
Verantwortung Die Hochschule Die Hochschule
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) mindestens 6 Wochen 6 Monate
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 11 LP 30 LP
Studiensemester in der Regel 2./3. Semester 3. Semester
Verantwortung Die Hochschule Die Hochschule

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
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Anmerkung:

§ 100 Abs. 3 BerlHG http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BE+%C2%A7+100&psml=bsbeprod.psml&max=true; Vorbereitungsdienst kann auf die 3 Jahre angerechnet werden.
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: In den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudien werden Ergänzungs- und Erweiterungsstudien in Kooperation mit lehrkräftebildenden Universitäten durchgeführt.
Dokumentation/Quelle der Vorgaben

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Steuerungsgruppe Lehrerbildung
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Anmerkung:

Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge)
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Anmerkung:

Zusätzlich ist in den o. g. Hochschulverträgen eine Befragung der Lehramtsstudierenden vereinbart worden, im Rahmen des Sonderprogramms "Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin" ist eine externe Evaluation der 1. Phase der Berliner Lehrkräftebildung durchgeführt worden und die Schools of Education sind per Lehrkräftebildungsgesetz dazu verpflichtet, alle 5 Jahre eine Evaluation der Lehramtsstudiengänge durchzuführen.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme wird bereits umgesetzt: Hochschulverträge: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/politik/hochschulvertraege/#2018
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme ist geplant
Sonstige Maßnahmen: Einrichtung von Professuren zum Thema Medienbildung / Bildung in der digitalen Welt im Rahmen des Sonderprogramm "Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin" Massnahme ist geplant
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Anmerkung:

Die Hochschulverträge des Landes Berlin für die Jahre 2018-2022 beinhalten ein eigenes Kapitel zu den Chancen der Digitalisierung. Sie wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Die Entwicklung neuer Konzepte für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien ist für alle Studiengänge der Berliner Hochschulen vorgesehen.

Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Ja, und zwar: Sonderprogramm „Beste (Lehrkräfte)Bildung für Berlin“ https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.943544.php
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Anmerkung:

Es werden qualitative und quantiative Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräftebildung gefördert.
Gibt es in den nachfolgenden Themenbereichen landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern?
  • Digitalisierung in der Lehrkräftebildung, und zwar: Über das Sonderprogramm "Beste (Lehrkräfte-)Bildung für Berlin" werden an drei der vier lehrkräftebildenden Universitäten Professuren zum Thema Medienbildung/Bildung in der digitalen Welt eingerichtet.
  • Sonstiges, und zwar: Berliner Lehramt-Stipendium für Studierende der MINT-Fächer und sonstige Bedarfsfächer, z. B. Musik, in Quereinstiegsmaster-Studiengängen
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Indikatoren-Info:

Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Studierende in einem Q-Master-Studiengang mit MINT-Fach können sich für das Berliner Lehramt-Stipendium BerLes bewerben. Mit dem Erhalt der Förderung verpflichten sie sich, im Anschluss 3 Jahre in Berlin als Lehrkraft tätig zu sein.
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
In der Steuerungsgruppe Lehrerbildung wird kontinuierlich über die Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge diskutiert und auch externe Akteure eingeladen, die Impulse geben. Die Schools of Education sind in Berlin so ausgestattet, dass Innovationen von ihnen ausgehen können.
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Ja, und zwar seit: spätestens 1904
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Anmerkung:

Historisch einwandfrei nachzuweisen ist ein Berliner Schulversuch im Jahr 1904; auch danach wurde die Möglichkeit von Modellschulen und Schulversuchen immer rechtlich festgeschrieben.
Werden Schulversuche/Modellschulen in Ihrem Land wissenschaftlich begleitet?
Ja, und zwar seit: mindestens den 1990er Jahren
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Anmerkung:

S. §18 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Berlin. Insbesondere Vorhaben, bei denen eine potenzielle Wirkung auf das gesamte Schulsystem erwartet wird, werden wissenschaftlich begleitet.
Welche Schwerpunktthemen finden an den aktuell laufenden Schulversuchen/Modellschulen in Ihrem Land Berücksichtigung?
Berliner Ausbildungsmodell an Beruflichen Schulen: Integration junger Menschen z. B. ohne Schulabschluss und ohne Ausbildungsvertrag Hybdride Formen des Lehrens und Lernens: Neue Lernsettings, insbesondere digitaler Art und an außerschulischen Orten Inklusion von Schüler:innen mit dem sonderpäd. Förderbedarf Geistige Entwicklung an Gymnasien Förderung kognitiv besonders begabter Schüler:innen in der Grundschule u. a.
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Anmerkung:

Es gibt in Berlin z. Z. über 15 Versuche.
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: § 9 Modellversuche

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehrkräftebildungsgesetz vom 07.02.2014: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LehrBiGBE2014rahmen
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Anmerkung:

Zentren für Lehrkräftebildung bzw. Schools of Education als Zentralinstitute

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in Form von Abordnungen

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von 12-15 LP
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Anmerkung:

15 LP: Lehramt an Grundschulen; 12 LP Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien und Lehramt an beruflichen Schulen
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
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Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Curriculare Standards
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Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 1 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 3 Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Schulentwicklung
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Personale Kompetenzen wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung
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Anmerkungen:

1 Die Angaben beziehen sich auf die 1. und die 2. Phase der Lehrkräftebildung. Die landesweit einheitlichen Vorgaben werden in Berlin nicht getrennt nach Phasen der Lehrkräftebildung ausgewiesen, sondern verstehen sich als Längsschnittaufgaben.
2 Die Angaben beziehen sich auf die 1. und die 2. Phase der Lehrkräftebildung. Die landesweit einheitlichen Vorgaben werden in Berlin nicht getrennt nach Phasen der Lehrkräftebildung ausgewiesen, sondern verstehen sich als Längsschnittaufgaben.
3 Die Angaben beziehen sich auf die 1. und die 2. Phase der Lehrkräftebildung. Die landesweit einheitlichen Vorgaben werden in Berlin nicht getrennt nach Phasen der Lehrkräftebildung ausgewiesen, sondern verstehen sich als Längsschnittaufgaben.