Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Brandenburg aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Brandenburg finden Sie hier.

Mehr InformationenWeniger Informationen

Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten Phase, und zwar folgende: Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer seit 2021 (Bedarfsfächer in ländlichen Regionen).
Dokumentation/Quelle der Maßnahmen
Hochschulvertrag MWFK - Universität Potsdam https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/HSV_UNIP_2019.pdf
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
Info Button

Anmerkung:

Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer seit 2021.
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Sonstige, und zwar: Studierende die sich verpflichten in ländlichen Regionen Ihre Praktika und den VD zu absolvieren und später dort für mehrere Jahre als Lehrkraft arbeiten.
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Deutsch Mathematik Sport
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Deutsch Mathematik Englisch
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Deutsch Mathematik Englisch
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - - -
Info Button

Anmerkung:

Für Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: erstes Fach: Geistige Entwicklung; zweites Fach: Lernen; drittes Fach: Emotionale und soziale Entwicklung
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 133
Primarbereich / Sek. I 2
alle oder einzelne Schularten Sek. I 56
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 178
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) k.A.
Sonderpädagogik k.A.
Info Button
Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 20814
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 4974
Info Button
Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 560
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 180
Info Button
Dauer des Vorbereitungsdienstes
12 Monate (bei Anrechnungsmöglichkeit von 6 Monaten schulpraktischen Studienanteilen, ansonsten 18 Monate Vorbereitungsdienst); berufsbegleitender Vorbereitungsdienst mit grundständigem LA-Studium: 18 Monate; berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (Seiteneinsteiger): 24 Monate
Info Button
Vorbereitungsdienst in Teilzeit (2021)
Ja (seit 01.02.2019)
Info Button

Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Info Button

Anmerkung:

NEU: Lehramt Förderpädagogik (Typ 6) seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam

Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt für die Primarstufe Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufliche Gymnasien
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufliche Gymnasien
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Förderpädagogik Schwerpunkt auf Förderschulen
Info Button

Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen § 2 Absatz 1 Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz (BbgLeBiG)
Schulformen § 16 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
§ 3 Absatz 2 des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes (BbgLeBiG) vom 18.12.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) I Nr. 45), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 10]) https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbglebig
Info Button
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
Info Button

Anmerkung:

Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/Polyvalenter Bachelor- und Masterstudiengang
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180 LP 120 LP
Info Button

Anmerkung:

Für das Lehramt Förderpädagogik seit Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Lehramtsbezogener/PolyvalenterBachelor- und Masterstudiengang
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 2 zusätzlich: Grundschulbildung (weitere Lernbereiche) oder Inklusionspädagogik Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 - Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 - Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 1 zusätzlich: 2 Förderschwerpunkte anstelle eines 2. Faches. Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
Info Button

Anmerkung:

Für Lehramt Förderpädagogik ab Oktober 2020 an der Universität Potsdam: Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen: 2; Sonderregelung: Ein Fach der Sekundarstufe I und Förderpädagogik (2 sonderpädagogische Fachrichtungen); QUelle: Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16. Februar 2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])

Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV) vom 06.06.2013 (Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) II Nr. 45), geändert durch Verordnung vom 16.02.2017 (GVBl.II/17, [Nr. 10])
Info Button
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 44 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 11 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mind. 44 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 1 - - mind. 11 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 2 - - mind. 90 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 3 - - mind. 30 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 4 - mind. 20 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung - - mind. 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges 5 - - max. 29 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 72 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 18 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mind. 72 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mind. 18 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 6 - - mind. 40 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 7 - mind. 20 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung - - mind. 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges 8 - - max. 39 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 72 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 18 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mind. 72 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - mind. 18 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 9 - - mind. 40 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 10 - mind. 20 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung - - mind. 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges 11 - - max. 39 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 72 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - mind. 18 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 12 - - mind. 45 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 13 - - mind. 40 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 14 - - mind. 40 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften - - mind. 30 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 15 - mind. 20 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung - - mind. 21 LP
Optionalbereich/Sonstiges 16 - - mind. 19 LP
Info Button

Anmerkungen:

1 mindestens nachzuweisende LP
2 Mindestanforderung für den Studienbereich Grundschulbildung, der auch fachdidaktische Anteile enthält. Hier sind die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachunterricht, Sport, Kunst, Musik integriert (Aufteilung der LP). Bei einer inklusionspädagogischen Schwerpunktbildung tritt an die Stelle der Grundschulbildung der Studienbereich Inklusionspädagogik.
3 davon mindestens 15 LP inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen, soweit keine inklusionspädagogische Schwerpunktbildung erfolgt
4 mindestens nachzuweisende LP für das Schulpraktikum im Masterstudium (Praxissemester); LP für Praktika im Bachelorstudium werden im Rahmen der vorgesehenen Studienbereiche von der Hochschule vergeben.
5 Variable Leistungspunkte, welche durch die Hochschule vergeben werden (z.B. für Angebote in den Studienbereichen oder weitere Angebote). Bei der Vergabe ist von der Hochschule zu beachten, dass der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen in den fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Studien sowie der Grundschulbildung zusammen mindestens ein Drittel des Gesamtstudienumfangs beträgt.
6 davon mindestens 6 LP inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen
7 mindestens nachzuweisende LP für das Schulpraktikum im Masterstudium (Praxissemester); LP für Praktika im Bachelorstudium werden im Rahmen der vorgesehenen Studienbereiche von der Hochschule vergeben.
8 Variable Leistungspunkte, welche durch die Hochschule vergeben werden (z.B. für Angebote in den Studienbereichen oder weitere Angebote). Bei der Vergabe ist von der Hochschule zu beachten, dass der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen in den fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Studien zusammen mindestens ein Drittel des Gesamtstudienumfangs beträgt.
9 davon mindestens 6 LP inklusionspädagogische und -didaktische Grundlagen
10 Mindestanforderung für das Schulpraktikum im Masterstudium (Praxissemester); LP für Praktika im Bachelor werden im Rahmen der vorgesehenen Studienbereiche von der Hochschule vergeben.
11 Variable Leistungspunkte, welche durch die Hochschule vergeben werden (z.B. für Angebote in den Studienbereichen oder weitere Angebote). Bei der Vergabe ist von der Hochschule zu beachten, dass der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen in den fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Studien zusammen mindestens ein Drittel des Gesamtstudienumfangs beträgt.
12 1. Förderschwerpunkt. Anstelle eines zweiten Unterrichtsfaches (Sekundarstufe) tretten zwei Förderschwerpunkte im Umfang von jeweils mindestens 40 LP.
13 Allgemeine Förder- und Inklusionspädagogik
14 2. Förderchwerpunkt. Anstelle eines zweiten Unterrichtsfaches (Sekundarstufe) tretten zwei Förderschwerpunkte im Umfang von jeweils mindestens 40 LP.
15 Mindestanforderung für das Schulpraktikum im Masterstudium (Praxissemester); LP für Praktika im Bachelor werden im Rahmen der vorgesehenen Studienbereiche von der Hochschule vergeben.
16 Variable Leistungspunkte, welche durch die Hochschule vergeben werden (z.B. für Angebote in den Studienbereichen oder weitere Angebote). Bei der Vergabe ist von der Hochschule zu beachten, dass der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen in den fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Studien zusammen mindestens ein Drittel des Gesamtstudienumfangs beträgt.
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
Info Button

Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
In welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft) muss die Abschlussarbeit geschrieben werden?
Fachwissenschaft Fachdidaktik Bildungswissenschaften
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Ja Ja Ja
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Ja Ja Ja
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Ja Ja Ja
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - - -
Info Button

Anmerkung:

Die Studierenden haben große Wahlfreiheit hinsichtlich des Bereiches, wo die Abschlussarbeit geschrieben werden soll http://bravors.brandenburg.de
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, und zwar im Umfang von
(siehe Anmerkung) LP
Mathematik Ja, und zwar im Umfang von
(siehe Anmerkung) LP
Sachunterricht Ja, und zwar im Umfang von
(siehe Anmerkung) LP
Englisch Ja, und zwar im Umfang von
(siehe Anmerkung) LP
Info Button

Anmerkung:

Deutsch, Musik oder Englisch als mindestens ein Pflichtfach mit jeweils mindestens 55 LP (davon mindestens 11 LP der jeweiligen Fachdidaktik); mindestens 35 LP für Deutsch, Mathematik und Englisch insgesamt sowie mindestens 20 LP für Sachunterricht, Kunst, Musik und Sport insgesamt im Studienbereich Grundschulbildung, soweit keine inklusionspädagogische Schwerpunktbildung erfolgt.

Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Nein
Demokratiebildung Nein, aber geplant für alle Lehramtstypen
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein
Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Land sicher, dass 21st Century Skills Eingang in die Lehrkräftebildung finden?
  • Kompetenzkataloge/curriculare Standards
  • Zielvereinbarungen

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Info Button
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Info Button

Anmerkung:

§ 6 Absatz 3 der Lehramtsstudienverordnung (Link: http://bravors.brandenburg.de)
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
Info Button

Anmerkung:

Fachseminarleiter/innen werden nicht in allen Fächern einbezogen.
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Info Button

Anmerkung:

Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 der Lehramtsstudienverordnung soll ein Praktikum im Bachelorstudium in pädagogisch-psychologischen Handlungsfeldern, die sich nicht auf den obligatorischen oder wahlobligatorischen Unterricht beziehen, durchgeführt werden. Gemäß § 9 der einschlägigen Hochschulordnung kann das Praktikum im außerunterrichtlichen oder außerschulischen Bereich, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, in Vereinen/Verbänden mit pädagogischen Angeboten, im vorschulischen Bereich sowie in entsprechenden bildungswissenschaftlichen oder inklusionspädagogischen Forschungsprojekten mit Praxisanteilen absolviert werden. (Link: http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lsv; http://www.uni-potsdam.de/am-up/2016/ambek-2016-12-1184-1188.pdf)
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Info Button

Anmerkung:

Die Studienordnungen der Universität Potsdam (einzige lehrerbildende Universität in Brandenburg) sehen dies aber vor.

Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) - 14 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 9 LP
Studiensemester - 2. Fachsemester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Dauer (an der Praktikumsschule) - 14 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 9 LP
Studiensemester - 3. Fachsemester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) - 14 Wochen
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - 9 LP
Studiensemester - 3. Fachsemester
Verantwortung - Die Hochschule
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Dauer (an der Praktikumsschule) - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - -
Studiensemester - -
Verantwortung - -
Info Button

Anmerkung:

Es handelt sich bei dem Umfang um die Vorgaben der Hochschule. (Link:http://bravors.brandenburg.de). Insgesamt werden von der Hochschule für das Praktikum 24 LP vergeben (9 LP für begleitende Veranstaltungen, 15 LP für das Praktikum). Weitere Informationen: https://www.uni-potsdam.de/de/zelb/praktika/schulpraktikum-ma Das Praxissemester dauert 16 Wochen, davon sind die Studierenden 14 Wochen an der Praktikumsschule. Die 16 Wochen beinhalten auch eine Vorbereitungs- und eine Nachbereitungswoche.

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar sollen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Info Button

Anmerkung:

§41 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG): https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbghg#41
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Nein

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Kooperationsrat am Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Potsdam (ZeLB)sowie Landesschulbeirat gemäß § 16 Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz (BbgLeBiG) als Beratungsgremium des für Schule zuständigen Ministeriums in grundsätzlichen Fragen der Lehrerbildung
Info Button

Anmerkung:

Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge)
Info Button

Anmerkung:

Die lehrerbildende Hochschule des Landes Brandenburg, die Universität Potsdam, ist systemakkreditiert. Die erfolgreiche (Re-)Akkreditierung ohne Auflagen erfolgte im September 2019. Die (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge erfolgt hochschulintern unter Beteiligung des für Schule zuständigen Ministeriums.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Quelle der Dokumente
Hochschulvertrag MWFK - Universität Potsdam: https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/HSV_UNIP_2019.pdf
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme wird bereits umgesetzt: In den aktuellen Hochschulverträgen des MWFK mit den Hochschulen des Landes Brandenburg sind verschiedene Maßnahmen zur Digitalisierung in der Lehre vereinbart. Die Entwicklung der Kompetenz für einen professionellen und zugleich reflektierten Umgang mit digitalen Technologien wird systematisch in der Lehre verankert. Hiervon profitiert auch das Lehramtsstudium an der Universität Potsdam. Darüber hinaus ist der qualitative und quantitative Ausbau der Lehrkräftebildung ein Schwerpunkt des Hochschulvertrags mit der Universität Potsdam, der auch die zielgerichtete Stärkung des Bereichs Medienbildung mit dem Schwerpunkt schulischer Lehr-Lern-Prozesse umfasst sowie beispielsweise ein Graduiertenprogramm zur „Professionalisierung von Lehrkräften in der digitalen Welt“. Hochschulvertrag MWFK - Universität Potsdam (2019), S. 5 ff., S. 17, S. 18 f. (https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/HSV_UNIP_2019.pdf)
Sonstige Maßnahmen: Zielvorgabe im Lehrerbildungsgesetz und in entsprechenden Schreiben des MBJS. Umsetzung in den Studienordnungen der Universität Potsdam geplant.(einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg) Massnahme ist geplant: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbglebig
Sonstige Massnahmen: In der 2021 beschlossenen Digitalen Agenda des MWFK ist die Lehrkräftebildung ein eigener, mit dem MBJS abgestimmter Schwerpunktbereich. Das MWFK und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) streben gemeinsam mit der Universität Potsdam an, eine phasenübergreifende Entwicklung digitalisierungsbezogener Kompetenzen in der Lehrkräftebildung zu ermöglichen. Hierfür werden in Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure anschlussfähige Konzepte weiterentwickelt und umgesetzt. https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/wissenschaft/digitalisierung/
Info Button

Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer seit 2021 (Bedarfsfächer in ländlichen Regionen).
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Umsetzung der Digitalstrategie des MBJS u.a. in der Lehrkräftefortbildung. Weiterentwicklung der Lehrkräftefortbildung, Stärkung der digitalen Medienbildung. https://mbjs.brandenburg.de/bildung/schule-in-der-digitalen-welt/strategien-zur-digitalisierung.html
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Ja, und zwar seit: 2020
Dokumentation/Quelle
Fortbildungskonzept des MBJS im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Digitalisierungsagenda des MWFK, Abschnitt Lehrkräftebildung (siehe L 77).
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Ja, und zwar seit: den 1990er Jahren
Info Button
Werden Schulversuche/Modellschulen in Ihrem Land wissenschaftlich begleitet?
Ja, und zwar seit: zum Teil seit den 1990er Jahren
Info Button
Welche Schwerpunktthemen finden an den aktuell laufenden Schulversuchen/Modellschulen in Ihrem Land Berücksichtigung?
Landesinterner Diskussionprozess über Errichtung einer Universitätsschule mit den Schwerpunkten Inklusion und Digitalisierung.
Wie finden die Ergebnisse der aktuell laufenden Schulversuche/Modellschulen Eingang in die Lehrkräftebildung?
  • Lehrkräftefortbildungen
  • Berücksichtigung bei Gesetzesänderungen
  • Aufgreifen in regelmäßigen Berichten im Landtag/den zuständigen Ausschüssen
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Ja, und zwar: im Lehrerbildungsgesetz, §1 Abs. 5

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLBV) vom 6.11.2014 (GVBl.II/14, [Nr. 86]) Link: https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212986
Info Button

Anmerkung:

Gemäß § 71 Absatz 1 Satz 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) wird dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) die Zuständigkeit für die in § 2 der Verordnung über das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLBV) bestimmten Aufgaben der Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Potsdam übertragen.

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Nein
Info Button

Anmerkung:

Aufgrund der großen Lehrkräftebedarfe in Brandenburg werden keine neuen befristeten Abordnungen mehr vergeben.

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Ja, für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von 4 LP
Info Button

Anmerkung:

Für die inklusionspädagogischen und -didaktischen Grundlagen mindestens ein Zehntel der für die Bildungswissenschaften vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen in allen Lehrämtern.
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
Info Button

Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Lehramtsprüfungsordnung(en), Lehrkräftebildungsgesetz, Lehramtszugangsverordnung
  • Hochschulverträge
Info Button

Anmerkung:

Lehrerbildungsgesetz und Lehramtsstudienverordnung des Landes Brandenburg; Hochschulvertrag mit der Universität Potsdam.
Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Zielvorgaben im Lehrerbildungsgesetz und in der Lehramtsstudienverordnung und in entsprechenden Schreiben des MBJS. Umsetzung in den Studienordnungen der Universität Potsdam (einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg)
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Zielvorgaben im Lehrerbildungsgesetz und in der Lehramtsstudienverordnung und in entsprechenden Schreiben des MBJS. Umsetzung in den Studienordnungen der Universität Potsdam (einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg)
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber andere Steuerungsmaßnahmen des Landes, nämlich: Zielvorgaben im Lehrerbildungsgesetz und in der Lehramtsstudienverordnung und in entsprechenden Schreiben des MBJS. Umsetzung in den Studienordnungen der Universität Potsdam (einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg)