Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Hamburg aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Hamburg finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten und zweiten Phase, und zwar folgende: Im Rahmen der ersten Phase: Erhöhung der Studienplatzkapazitäten im Lehramt. Einführung eines Master-Quereinstiegs im Lehramt an berufsbildenden Schulen im WiSe 2019/20 für elektro- und informationstechnische Fachrichtungen. Einführung einer Unterquote bei der Zulassung für die Fächer Musik und Kunst (geplant 2022) Im Rahmen der zweiten Phase: Erhöhung der Plätze im Vorbereitungsdienst. Quereinstieg in ausgewiesenen Mangelfachrichtungen in den Vorbereitungsdienst.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Schülercampus, Uni-Tage, Messeauftritte, Lehrer*in Hamburg (s.https://www.lehrer-in-hamburg.de/), Lehramtscheck (s. https://lehramt.check.uni-hamburg.de/)
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
  • Studieninteressierte mit Migrationshintergrund
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Musik Religion -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium MINT-Fächer Musik Englisch
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Elektro- und Informationstechnik Pflegewissenschaften Sozialpädagogik
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Emotionale und soziale Entwicklung Lernen -
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Anmerkung:

Ausgewiesen sind die Fächer, Fachrichtungen und sonderpädagogischen Schwerpunkte, für die es bis zum Jahr 2027 voraussichtlich besonders günstige Einstellungsbedingungen geben wird. Der Bedarf ist dabei nicht automatisch quantitativ hoch, aber wiederkehrend.
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich k.A.
Primarbereich / Sek. I 206
alle oder einzelne Schularten Sek. I k.A.
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 214
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 167
Sonderpädagogik 171
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 17357
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 5001
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 610
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 169
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Vorbereitungsdienst in Teilzeit (2021)
Ja (seit 01.08.2018 eingeführt)
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt der Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) Gymnasien und Stadtteilschulen, Berufsschulen
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufsschulen, Stadtteilschulen und (Fach-)Gymnasien
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Sonderpädagogik Grundschulen, Stadtteilschulen, Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), spezielle Sonderschulen
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehramt-studieren.html
Schulformen Hamburgische Laufbahnverordnung Bildung; Abschnitt II/ § 3
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Ja, eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 6 Semester 4 Semester
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Anmerkung:

Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik verlängert sich der Bachelor im LA-Typ 4 und im LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) auf 8 Semester.
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 180* LP 120 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 180* LP 120 LP
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Anmerkung:

Ausnahme: Bei einem Studium Bildende Kunst/Musik im LA-Typ 4 und LA-Typ 6 (Profil Sekundarstufe) umfasst der Bachelor 240 LP.
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können Existenz von Sonderregelungen Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 3 - Bei der Wahl des Fachs Bildenden Kunst/Musik greift die "Doppelfachregelung". Die Studierenden entscheiden sich neben dem künstlerischen Fach für Mathematik oder Deutsch. Das jeweils andere Kernfach wird im Umfang von 15 LP ausgebildet. -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 0 - Prüfungsordnung
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 0 - Prüfungsordnung
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 3 0 Neben dem allgemeinbildenden Fach werden zwei sonderpädagogische Schwerpunkte studiert. Prüfungsordnung

Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Vorgabe für Bachelor und Master zusammen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 27 LP 5 (15)* LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 12 LP 8 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 27 LP 5 (15)* LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 12 LP 8 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 27 LP 5 (15)* LP -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 12 LP 8 LP -
Bildungswissenschaften 36 LP 21 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 LP 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 1 - - 9 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 60 LP 22 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 8 LP 6 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 60 LP 22 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 8 LP 6 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 17 LP 19 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 LP 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges - - 9 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 3 84 LP 24 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 9 LP 6 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 42 LP 20 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 8 LP 5 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 12 LP 20 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 6 LP 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges - - 9 LP
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 5 42 LP 20 LP -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 12 LP 6 LP -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 6 59 LP 49 LP -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 44 LP 0 LP -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 8 LP 30 LP -
Abschlussarbeit/-prüfung 10 LP 15 LP -
Optionalbereich/Sonstiges 7 - - 9 LP
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Anmerkungen:

1 * Eins der drei Fächer wird vertiefend studiert. Für dieses Fach erhöht sich der fachwissenschaftliche Anteil im Masterstudiengang auf 20 LP insgesamt. Bei einem Studium von Bildende Kunst oder Musik werden 66 LP im B.Ed. und 18 LP im M.Ed. Fachwissenschaft studiert. Die fachdidaktischen Studienanteile verhalten sich wie oben beschrieben. Zweitfach ist Mathematik oder Deutsch . Ein drittes Fach entfällt.
2 Ausnahme im Bachelor: Bei der Wahl von Bildender Kunst oder Musik als Unterrichtsfach erhöht sich der Studienumfang auf 120 LP/Regelstudienzeit 8 Semester.
3 Berufliche Fachrichtung
4 Allgemeinbildendes Fach
5 Profil Sekundarstufe/Ausnahme im Bachelor: Bei der Wahl von Bildender Kunst oder Musik als Unterrichtsfach erhöht sich der Studienumfang auf 104 LP/Regelstudienzeit 8 Semester.
6 Sonderpädagogik inklusive Erkundungspraktikum im Umfang von 7 LP (B.Ed.) und zwei sonderpädagogische Schwerpunkte (Lernen plus ein weiterer).
7 Im Lehramt für Sonderpädagogik (LA-Typ 6) wird neben dem Profil Sekundarstufe auch das Profil Grundschule angeboten. Nähere Informationen zur Verteilung der Leistungspunkte auf die Teilstudiengänge finden Sie unter https://www.zlh-hamburg.de/studium/lehramtsstudiengaenge-ab-wise-2021.html.
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
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Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, und zwar im Umfang von
52 LP
Mathematik Ja, und zwar im Umfang von
52 LP
Sachunterricht Nein
Englisch Nein
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Anmerkung:

Neben den beiden Pflichtfächern Mathematik und Deutsch wählen die Studierenden ein weiteres drittes Fach aus. Angeboten werden die Fächer Englisch, Musik, Kunst, Sachunterricht, Sport, Religion (evangelisch oder katholisch). Geplant ist des Weiteren alevitische und islamische Religion Eines der drei Fächer wird im Masterstudium durch weitere 15 LP vertiefend studiert. Das "Vertiefungsfach" ist frei wählbar. Bei der Wahl von Musik oder Kunst tritt die "Doppelfachregelung" in Kraft. In diesem Fall wählen die Studierenden zwischen Mathematik oder Deutsch als weiterem Pflichtfach.

Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Nein
Demokratiebildung Nein
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein
Gibt es weitere Querschnittsthemen, die in Ihrem Land im Lehramtsstudium curricular verankert oder geplant sind und die Sie uns nennen möchten?
Inklusion, Lehren und Lernen in der digitalen Welt, Sprachlich-kulturelle Heterogenität.
Mit welchen Maßnahmen stellt Ihr Land sicher, dass 21st Century Skills Eingang in die Lehrkräftebildung finden?
  • Kompetenzkataloge/curriculare Standards
  • Sonstige Maßnahmen, und zwar: Phasenübergreifende Sozietäten zu den Themenfeldern BNE, Digitalisierung, Schulentwicklung, sprachlich-kulturelle Heterogenität, Inklusion

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Fachseminarleiter*innen des Studienseminars
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Anmerkung:

Schulpraktische Studien im Bachelor finden in alleiniger Verantwortung der UHH statt, das Kernpraktikum findet in Kooperation zwischen UHH (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) und LI (Fachseminarleitungen) statt.
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
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Anmerkung:

Reflexionsportfolios oder vergleichbare Instrumente, die den eigenen Kompetenzerwerb dokumentieren und kritisch konstruktiv begleiten, sind in unterschiedlicher Ausprägung Bestandteil aller schulpraktischen Studien und in den Modulbeschreibungen hinterlegt.

Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) 20 Tage 65 Tage
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 8 LP 30 LP
Studiensemester 3 2 und 3
Verantwortung Die Hochschule Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) 20 Tage 65 Tage
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 8 LP 30 LP
Studiensemester 3 2. und 3.
Verantwortung Die Hochschule Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) 20 Tage 65 Tage
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 6 LP 30 LP
Studiensemester 2 2. und 3.
Verantwortung Die Hochschule Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Dauer (an der Praktikumsschule) 34 65 Tage
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) 15 LP 30 LP
Studiensemester 2 und 3 2. und 3.
Verantwortung Die Hochschule Sowohl die Hochschule als auch das Studienseminar

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Ja, und zwar müssen mind. 3 Jahre Berufserfahrung vorliegen (ohne Vorbereitungsdienst)
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Nein

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Ja
Bezeichnung der Einrichtungen/Gremien
Rat des Zentrums für Lehrerbildung Hamburg s. https://www.zlh-hamburg.de/zlh/gremien/zlh-rat.html
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge)
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Anmerkung:

Teilsystem Lehrerbildung wurde systemakkreditiert.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Sonstige Maßnahmen: Verankerung in der Drucksache zur Reform der Lehrerbildung aus dem Jahr 2018 (Drs. 21/11562) Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.zlh-hamburg.de/entwicklungsvorhaben/reform-der-hamburger-lehrerbildung/neuordnung-der-lehraemter-in-hamburg-2015-2018/fortschreibung-der-reform-der-lehrerbildung-in-hamburg.pdf.
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Anmerkung:

Im Rahmen der Einführung der reformierten Lehramtsstudiengänge ist eine an den KMK Vorgaben orientierte Einbindung des Themenfeldes erfolgt.

Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: In den Studienverlauf angepasste Informationsveranstaltungen zum Übergang zwischen Maserabschluss und Vorbereitungsdienst. Hinweise auf das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zur Ausbildungsstruktur des Vorbereitungsdienstes.
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Hamburg verfügt nicht über Lehrkräftebildungsgesetze, sondern nutzt Senatsdrucksachen zu aktuellen bildungspolitischen Themen, um anlassbezogen Innovationen in die Lehrkräftebildung einzubringen (zuletzt durch die Reform der Lehrerbildung/Drs. 21/11562).
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Nein
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Ja, und zwar seit: 2011
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Anmerkung:

Beispielhaft ist das Projekt "23+ Starke Schulen, Hamburg" genannt (s. auch https://www.hamburg.de/23plus/6034092/projektbeschreibung/) oder die sechsjährige Grundschule (s. auch https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2713532/2011-01-03-bsb-schulversuche/).
Wie finden die Ergebnisse der aktuell laufenden Schulversuche/Modellschulen Eingang in die Lehrkräftebildung?
  • Sonstiges, und zwar: Die Schulversuche werden durch die Agentur für Schulbegleitung des Landesinstituts flankiert, Mehrwerte und Erkenntnisse stehen vorrangig den beteiligten Schulen und ihren Kollegien zur Verfügung.
Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in Form von Abordnungen

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Nein, aber geplant zum Semester: WiSe 2020/21 für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von - LP
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Anmerkung:

Die Drucksache 21/11562 beschreibt für die reformierten LA-Studiengänge die verbindliche Befassung mit ausgewählten "Querschnittsthemen" ohne LP-Vorgabe. (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/60740/fortschreibung_der_reform_der_lehrerbildung_in_hamburg.pdf)
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Geplantes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Geplantes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
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Anmerkung:

Mit Einführung der neuen LA-Studiengänge ab WiSe 2020/21.

Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
In welchen landesspezifischen Vorgaben ist Inklusion in Ihrem Land als Gegenstand der 1. Phase der Lehrkräftebildung schriftlich festgehalten?
  • Im Rahmen der Drucksache der Hamburger Bürgerschaft von Januar 2018 (Drs. 21/11562).
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Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 2: Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben