Auf dieser Seite finden Sie die Angaben des Landes Hessen aus der Vollerhebung des Monitor Lehrkräftebildung im Frühjahr/Sommer 2022 sowie Angaben zum Thema Inklusion aus der Vollerhebung im Frühjahr/Sommer 2020.

Zeitvergleichsdaten des Landes aus den Jahren 2012 bis 2020 können Sie sich hier im Excel-Dateiformat herunterladen.

Weiterführende Daten zu den Hochschulen in Hessen finden Sie hier.

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Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur bedarfsgerechten Steuerung des Lehrkräftenachwuchses auf Landesebene?
Ja, im Rahmen der ersten und zweiten Phase, und zwar folgende: Kapazitätserweiterungen in der ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung vor allem im Grund- und Förderschulbereich des Lehramtsstudiums.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 spezielle öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium?
Ja
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Anmerkung:

Link zur Kampagne: https://www.lehrer-werden-in-hessen.de/
Welche Zielgruppen sollten mit den speziellen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Werbung für das Lehramtsstudium erreicht werden?
  • Alle Abiturient*innen
  • Studieninteressierte für das Grundschullehramt (Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe)
  • Studieninteressierte für 'Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen'
  • Quereinsteigende/Seiteneinsteigende
  • Studieninteressierte für das sonderpädagogische Lehramt
Bitte nennen Sie die drei Fächer, in denen Sie bis 2027 den höchsten Bedarf für den jeweiligen Lehramtstyp sehen.
Erstes Fach Zweites Fach Drittes Fach
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Sport Ethik Musik
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Physik Chemie Musik
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Physik Musik Kunst
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Metalltechnik Elektrotechnik Informationstechnologie
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Sinnesgeschädigte alle Fachrichtungen -
Anzahl der Lehramtsstudierenden mit angestrebtem Abschluss Master im 1. und 2. Fachsemester bzw. Staatsexamen im 7. und 8. Fachsemester (Wintersemester 2020/21)
Grundschule, Primarbereich 699
Primarbereich / Sek. I k.A.
alle oder einzelne Schularten Sek. I 569
Gymnasien / Sek. II (allgemeinbildende Fächer) 1221
Berufliche Schulen / Sek. II (berufliche Fächer) 148
Sonderpädagogik 305
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Anzahl von Lehrkräften 2020/21 (Voll- und Teilzeit)
Anzahl der Lehrkräfte insgesamt 54207
Anzahl der männlichen Lehrkräfte 14985
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Anzahl von ausländischen Lehrkräften 2020/21
Anzahl der ausländischen Lehrkräfte insgesamt 1590
Anzahl der männlichen ausländischen Lehrkräfte 395
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Angebotene Lehramtstypen
  • Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
  • Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
  • Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium
  • Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen
  • Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
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Indikatoren-Info:

Gemeint sind hier Lehramtstypen gemäß Bezeichnungen und Klassifizierung nach KMK Lehramtstypen.
Genaue Bezeichnung der angebotenen Lehramtstypen und Schularten
Lehramtstypenbezeichnung Schulbezeichnung
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramt an Grundschulen Grundschulen
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramt an Haupt- und Realschulen Haupt- und Realschulen; Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarstufe I)
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramt an Gymnasien Gymnasien; Haupt- und Realschulen; Gesamtschulen; Berufliche Schulen/Berufliches Gymnasium (in den allgemeinbildenden Fächern)
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramt an beruflichen Schulen Berufliche Schulen/Berufliche Gymnasien; Gymnasien (in den allgemeinbildenden Fächern)
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Lehramt für Förderpädagogik Förderschulen; Grundschulen (Förderrichtung); Haupt- und Realschulen (im studierten Fach)
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Indikatoren-Info:

Es wurde gefragt, an welchen Schularten die Absolvent*innen des entsprechenden Lehramtstyps unterrrichten dürfen.
Geben Sie bitte die Quellen an, in der die Lehramtstypen und Schulformen aufgezeigt werden:
Lehramtstypen Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Schulformen k.A.
Ist eine bestimmte Studienstruktur für Lehramtsstudiengänge landesweit vorgeschrieben?
Nein, es gibt sowohl eine gestufte als auch eine grundständige Studienstruktur
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011rahmen Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbGDV): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGDVHEV5IVZ
Studienstruktur der einzelnen Lehramtstypen
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Eine gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor/Master
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Eine grundständige Studienstruktur mit dem Abschluss "Erstes Staatsexamen"
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Anmerkung:

Abschluss lautet "Erste Staatsprüfung"
Landesweite Regelstudienzeit
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - - 7 Semester
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I - - 7 Semester
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium - - 9 Semester
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 6 Semester 4 Semester -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - - 9 Semester
Anzahl der Leistungspunkte
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe - - 210 LP
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I - - 210 LP
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium - - 270 LP
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 180 LP 120 LP -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter - - 270 LP
Anzahl der angebotenen/zu belegenden Unterrichtsfächer
Anzahl der Fächer, die studiert werden müssen Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können Dokumentation/Quelle der Vorgaben
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe 3 siehe Anmerkungen Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I 2 siehe Anmerkungen Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium 2 siehe Anmerkungen Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen 2 siehe Anmerkungen Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter 3 siehe Anmerkungen Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG), Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)
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Anmerkung:

Die Anzahl weiterer Fächer, die studiert werden können, ist rechtlich nicht begrenzt./ Sonderpädagogische Lehrämter: 2 Fachrichtungen und ein Fach

Gibt es landesweite Vorgaben über die Verteilung der Pflichtanteile der verschiedenen Studieninhalte (Fachanteile, Fachdidaktik, Praxisphasen, …)?
Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben:
Geben Sie bitte die landesweiten Vorgaben zur Verteilung der Pflichtanteile an.
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 1 - - 12-22 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 2 - - 14-34 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 3 - - 12-22 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 4 - - 14-34 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 5 - - 12-22 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 6 - - 14-34 LP
Bildungswissenschaften - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 7 - - -
Abschlussarbeit/-prüfung - - 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 8 - - 30 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 9 - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 10 - - 30 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 11 - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 12 - - -
Abschlussarbeit/-prüfung - - 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 13 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 14 - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 15 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 16 - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 17 - - -
Abschlussarbeit/-prüfung - - 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 18 k.A. k.A. -
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs 19 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 20 - - -
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 21 - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften 22 - - -
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) - - -
Abschlussarbeit/-prüfung 23 - - -
Optionalbereich/Sonstiges 24 - - -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Fachwissenschaftlicher Anteil des ersten Unterrichtsfachs 25 - - 30 LP
Fachdidaktischer Anteil des ersten Unterrichtsfachs - - 30 LP
Fachwissenschaftlicher Anteil des zweiten Unterrichtsfachs 26 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil des zweiten Unterrichtsfachs - - -
Fachwissenschaftlicher Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) 27 - - 60 LP
Fachdidaktischer Anteil weiterer Unterrichtsfächer (falls vorhanden) - - -
Bildungswissenschaften - - 60 LP
Praktika (inkl. Praxissemester/anders benannte Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)) 28 - - -
Abschlussarbeit/-prüfung - - 30 LP
Optionalbereich/Sonstiges - - -
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Anmerkungen:

1 Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
2 Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
3 Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
4 Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
5 Fachwissenschaftliche Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
6 Fachdidaktische Studienanteile pro Fach; der individuelle Umfang wird von den Hochschulen festgelegt.
7 In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
8 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
9 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
10 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
11 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
12 In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
13 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
14 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
15 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
16 Seitens des Landes gibt es Rahmenvorgaben. Bei den genannten LP handelt es sich daher um Circa-Angaben.
17 In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
18 Berufliche Fachrichtung: Uni Kassel: 108 LP; TU Darmstadt: 115 LP; Uni Gießen: 102 bzw. 112 LP; Uni Frankfurt: 170 LP
19 Uni Kassel: 36 LP; TU Darmstadt: 35 LP; Uni Gießen: 47 LP; Uni Frankfurt: 60 LP
20 Unterrichtsfach: Uni Kassel: 49 LP; TU Darmstadt: 48 LP; Uni Gießen: 84 LP; Uni Frankfurt: 32-61 LP
21 Uni Kassel: 23 LP; TU Darmstadt: 12 LP; Uni Gießen: 36 LP; Uni Frankfurt: 9-38 LP
22 Uni Kassel: 36 LP; TU Darmstadt: 65 LP; Uni Gießen: 27 LP; Uni Frankfurt: in Fachdidaktiken (Wirtschaftspädagogik) enthalten
23 Bachelor-Arbeit: Uni Kassel: 10 LP; TU Darmstadt: 10 LP; Uni Gießen: 12 LP; Uni Frankfurt: k.A.; Master-Arbeit: Uni Kassel: 22 LP; TU Darmstadt: 15 LP; Uni Gießen: 16 LP; Uni Frankfurt: k.A
24 LP für den Lehramtstyp 5 werden von der einzelnen Hochschule nach Vorgabe der KMK-Richtlinie festgesetzt.
25 Fach
26 Förderpädagogische Fachrichtung 1
27 Förderpädagogische Fachrichtung 2
28 In den LP für Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enthalten.
Existieren landesweite einschränkende Vorgaben, in welchem Bereich (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften) die Abschlussarbeit für das Lehramtsstudium geschrieben werden muss?
Nein
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Indikatoren-Info:

Die Frage bezieht sich auf die Abschlussarbeit für lehramtsbefähigende Masterstudiengänge/M.Ed. Master of Education oder für grundständige Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen.
Sind Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch verpflichtender Bestandteil der Grundschullehrkräfteausbildung?
Deutsch Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird
Mathematik Ja, als integrativer Bestandteil des Studiums, der nicht in gesonderten LPs ausgewiesen wird
Sachunterricht Nein
Englisch Nein
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Indikatoren-Info:

Es wurde nach fachwissenschaftlichen und -didaktischen Studieninhalten der oben genannten Fächer gefragt. Es wurde der Umfang angegeben, wie er im jeweiligen Land festgelegt ist (in Leistungspunkten).
Ist in Ihrem Land die Verankerung der folgenden Querschnittsthemen im Lehramtsstudium landesweit vorgegeben?
Schulentwicklung Nein
Arbeit im multiprofessionellen Team / Teamteaching Nein
Deutsch als Zweitsprache Ja, für bestimmte Lehramtstypen, und zwar:
Lehramt an Grundschulen, Haupt- und Realschulen und Gymnasien sowie Lehramt für Förderpädagogik
Dokumentation der Vorgaben
Vorgabe gültig ab Studienbeginn WS 2023/24 gem. § 1 Abs. 3 HLbG (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V11P1)
Demokratiebildung Nein
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Nein
Gibt es weitere Querschnittsthemen, die in Ihrem Land im Lehramtsstudium curricular verankert oder geplant sind und die Sie uns nennen möchten?
Die Universitäten können Schwerpunktsetzungen im Studium ermöglichen.

Gibt es landesweite Vorgaben darüber, dass Praxisphasen vorzusehen sind?
Ja, Praxisphasen inkl. Praxissemester/anders benannter Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen)
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Anmerkung:

Für den Studienbeginn ab WS 2023/24 setzt sich die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen. Schwerpunkt des Grundpraktikums ist die Reflexion der eigenen Eignung für den Beruf als Lehrkraft im jeweiligen Lehramt. Schwerpunkt des Praxissemesters ist insbesondere die Reflexion des pädagogischen Handelns anhand der im Laufe des Studiums erworbenen und vertieften Kenntnisse.
Sind Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen für die Praxiszeit in den Schulen (bzw. schulische Praktika) an den Hochschulen ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für folgende Lehramtstypen vorgegeben: Lehramtstyp 1, 3, 4, 6 an den Universitäten mit Praxissemester und Schulpraktischen Studien
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Anmerkung:

Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums wird durch Veranstaltungen der Hochschulen, insbesondere in den Bildungswissenschaften und Didaktiken, vorbereitet, begleitet und ausgewertet.
Wer führt die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zu der Praxiszeit in den Schulen (oder schulische Praktika) durch?
  • Wissenschaftler*innen der Hochschule
  • Sonstige, und zwar: abgeordnete Lehrkräfte (Pädagogische Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter)
Sind außerschulische Praktika für Lehramtsstudierende an den Hochschulen Ihres Landes verpflichtend vorgegeben?
Ja, verpflichtend für alle Lehramtstypen vorgegeben
Gibt es landesweite Vorgaben, dass Lehramtsstudierende ein Portfolio oder ein anders benanntes, vergleichbares Instrument führen müssen?
Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben, aber sie sind geplant
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Anmerkung:

Mit Studienbeginn ab WS 2023/24 müssen alle Studierende ein fortlaufendes Portfolio führen, das von der Hochschule eingesehen wird. Das fortlaufende Portfolio kann Grundlage der mündlichen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung sein.

Indikatoren-Info:

Gemeint sind Instrumente zur Reflexion, Weiterentwicklung und Dokumentation des eigenen Kompetenzerwerbs.
Detaillierte Informationen zum Praxissemester
(Lehramtsbezogener / Polyvalenter) Bachelorstudiengang / B.Ed. Bachelor of Education Lehramtsbefähigender Masterstudiengang / M.Ed. Master of Education Grundständiger Lehramtsstudiengang (Abschluss Erstes Staatsexamen)
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe
Dauer (an der Praktikumsschule) - - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - - -
Studiensemester - - -
Verantwortung - - Die Hochschule
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Dauer (an der Praktikumsschule) - - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - - -
Studiensemester - - -
Verantwortung - - Die Hochschule
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium
Dauer (an der Praktikumsschule) - - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - - -
Studiensemester - - -
Verantwortung - - Die Hochschule
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen
Dauer (an der Praktikumsschule) - - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - - -
Studiensemester - - -
Verantwortung Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben Kein/e Praxissemester/anders benannten Langzeitpraktika (länger als zehn Wochen) verpflichtend vorgegeben -
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter
Dauer (an der Praktikumsschule) - - -
Umfang (zugehöriger Veranstaltungen) - - -
Studiensemester - - -
Verantwortung - - Die Hochschule
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Anmerkung:

Gültig ab Studienbeginn WS 2023/24: Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums ist ein Pflichtmodul der Lehramtsstudiengänge mit 30 Leistungspunkten, wobei zehn Leistungspunkte auf das Grundpraktikum und 20 Leistungspunkte auf das Praxissemester entfallen; eine Abweichung von dieser Verteilung der Leistungspunkte ist im Umfang von bis zu vier Leistungspunkten möglich, wenn die jeweilige Studien- oder Praktikumsordnung dies vorsieht. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Studiums setzt sich aus einem Grundpraktikum in der ersten und einem Praxissemester in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs zusammen.

Ist die praktische Berufserfahrung als Lehrende*r eine Bedingung für eine Fachdidaktik-Professur?
Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben
Gibt es in Ihrem Land Fort- und Weiterbildungsangebote, die von Lehrkräften ausschließlich an Hochschulen absolviert werden müssen?
Ja, und zwar folgende: Erweiterungsstudiengänge für ein weiteres Unterrichtsfach oder eine weitere Fachrichtung bzw. ein zusätzliches Lehramt
Dokumentation/Quelle der Vorgaben

Existiert auf Landesebene ein zentrales Gremium o. ä., das kontinuierlich die universitäre Lehrkräftebildung Ihres Landes mit Analysen, Bewertungen und/oder Empfehlungen begleitet?
Nein
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Lehramtsstudiengänge in der ersten Phase der Lehrkräftebildung?
Ja, (Re-)Akkreditierung der lehramtsbezogenen Studiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge) und Evaluation (Staatsexamensstudiengänge)
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Anmerkung:

Alle lehrerbildenden hessischen Universitäten werden durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung gefördert. Das Praxissemester ist gesetzlich verankert und befindet sich im Erprobungsstatus. Der Abschluss der Lehramtsstudiengänge, die nicht im Bachelor/Master studiert werden, ist eine Erste Staatsprüfung und nicht das Erste Staatsexamen.
Stellt in den zuletzt abgeschlossenen Zielvereinbarungen/Hochschulverträgen oder ähnlichen Steuerungsinstrumenten zwischen Landesregierung und Hochschulen das Thema "Lehrkräftebildung" ein vorgesehenes Themenfeld dar?
Ja
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Anmerkung:

Die Zielvereinbarungen mit den lehrerbildenden Hochschulen enthalten z. T. Aussagen zur Lehrkräftebildung.
Welche Maßnahmen zur Einflussnahme seitens der Länder auf das Lehramtsstudium an den Hochschulen zum Erwerb von Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik) ergreift Ihr Land bereits bzw. plant Ihr Land zu ergreifen?
Steuerungsmaßnahme Stand der Umsetzung
Berücksichtigung der Thematik in Zielvereinbarungen Massnahme ist geplant
Berücksichtigung der Thematik in Hochschulverträgen Massnahme ist geplant
Berücksichtigung der Thematik im Lehrkräftebildungsgesetz Massnahme wird bereits umgesetzt: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V11P1
Massnahme wird bereits umgesetzt: Portfolio Medienbildungskompetenz: In Hessen führen Lehrkräfte auf freiwilliger Basis ein Portfolio „Medienbildungskompetenz“, um damit die während Ihrer Aus- und Fortbildung erworbenen Qualifikationen im Medienbereich zu dokumentieren. (https://medien.bildung.hessen.de/pomebiko/)
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Indikatoren-Info:

Zur Auswahl standen mehrere in der KMK-Strategie 'Bildung in der digitalen Welt' genannte Maßnahmen und es konnten weitere Maßnahmen genannt werden.
Existieren Förderprogramme für Hochschulen seitens Ihres Landes, die speziell auf das Lehramtsstudium ausgerichtet sind?
Nein
Gibt es in den nachfolgenden Themenbereichen landeseigene Förderlinien, die Projekte in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu diesen Themenbereichen fördern?
  • Förderung im Bereich Digitalisierung in der Lehrkräftebildung ist geplant.
  • Förderung im Bereich Inklusion ist geplant.
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Indikatoren-Info:

Die Themen Digitalisierung und Inklusion wurden als mögliche Antwortoptionen vorgegeben. Zudem konnten die Länder weitere Themenbereiche unter Sonstiges nennen.
Betreibt oder betrieb Ihr Land seit 2018 Maßnahmen, die bereits während der ersten Phase der Lehramtsausbildung ansetzen, damit angehende Lehrkräfte, die in Ihrem Bundesland das Studium absolvieren, auch den Schuldienst in Ihrem Land antreten?
Ja, es gibt Maßnahmen, und zwar: Programm Masterförderung für Studierende des Lehramts an beruflichen Schulen in einer beruflichen Mangelfachrichtung (s. https://kultusministerium.hessen.de/Schuldienst/Einstellung-in-den-Schuldienst/Masterfoerderung)
Welche Strategien verfolgt Ihr Land, um Innovationen in die Lehrkräftebildung zu bringen?
Für die Dauer der Corona-Pandemie kann der Präsenzunterricht an beruflichen Schulen, in der Sekundarstufe II sowie in besonderen Fällen auch in den Klassenstufen 8 bis 10 der allgemein bildenden Schulen auf Basis des Hessischen Schulgesetzes durch digital-gestützten Distanzunterricht ersetzt werden. Lehrkräfte erhalten hierzu Fortbildungen durch das Landesinstitut. https://kultusministerium.hessen.de/Digitalisierung/Digital-gestuetzter-Distanzunterricht Aufbauend auf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hat die Landesregierung das Programm „Digitale Schule Hessen“ entwickelt, um junge Menschen in der digitalen Gesellschaft weiter zu fördern. https://kultusministerium.hessen.de/Digitalisierung/Digitale-Schule-Hessen
Gibt es ein (phasenübergreifendes) Leitbild, Mission Statement oder andere strategische Dokumente zur Lehrkräftebildung in Ihrem Land?
Ja, und zwar seit: 2022
Gibt es in Ihrem Land Schulversuche/Modellschulen?
Nein
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Gibt es in Ihrem Land eine Rechtsgrundlage (im Lehrerbildungsgesetz oder entsprechenden Ordnungen und Satzungen) zur Erprobung innovativer Strukturen (z. B. einphasige Ausbildung, duales Studium, Ein-Fach-Studium) für die Lehrkräftebildung (z. B. eine Experimentierklausel)?
Nein

Gibt es an den Hochschulen Ihres Landes hochschulinterne, zentralisierte Einrichtungen für die Lehrkräftebildung (z. B. Zentren für Lehrerbildung)?
Ja, diese sind landesweit vorgegeben
Dokumentation/Quelle der Vorgaben
§ 48 Abs. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGHE2022pP48

Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte aus dem Schuldienst, eine Tätigkeit in der Lehrkräftebildung an den Hochschulen auszuüben?
Ja, in Form von Abordnungen

Ist es in Ihrem Land vorgegeben, Lehrveranstaltung(en) zum Thema "Inklusion" verpflichtend absolvieren zu müssen?
Nein, aber geplant zum Semester: - für alle angebotenen Lehramtstypen im Umfang von - LP
In welchen Bereichen stellt Inklusion in Ihrem Land ein Querschnittsthema dar?
  • Existierendes Querschnittsthema in den Bildungswissenschaften
  • Geplantes Querschnittsthema in den Fachdidaktiken
  • Geplantes Querschnittsthema in den Fachwissenschaften
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Indikatoren-Info:

Das heißt, es muss kein gesondertes Modul / keine gesonderte Lehrveranstaltung zur Inklusion geben, aber das Thema ist Gegenstand mehrerer Lehrveranstaltungen.
Gibt es landesweit einheitliche Vorgaben über den Erwerb von professionellen Kompetenzen in Lehrveranstaltungen zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen?
Lehramtstyp Thema
Die folgenden Themen standen zur Auswahl: Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen, Unterrichtsentwicklung (d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts), Arbeit im multiprofessionellen Team/Teamteaching, Inklusion/Heterogenität, Deutsch als Zweitsprache, Sprachsensibler Unterricht, Pädagogische Diagnostik, Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen), Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik), Interkulturelle Kompetenz, Überfachliche Kompetenzen (wie Kommunikation, kreatives Problemlösen und Gestaltungsfähigkeit), Personale Kompetenzen (wie Diskurs- und Reflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Selbstführung). Darüber hinaus konnten Freitextangaben gemacht werden.
Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Pädagogische Diagnostik
Nein, aber geplant:
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Inklusion/Heterogenität
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz
Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Nein, es gibt keine landesweit einheitlichen Vorgaben
Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter Ja, es gibt landesweit einheitliche Vorgaben, und zwar zu:
  • Arbeit im multiprofessionellen Team
  • Inklusion/Heterogenität
  • Sprachsensibler Unterricht
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individuelle Förderung (z.B. unterschiedliche Aufgabenformate, kooperatives Lernen)
Nein, aber geplant:
  • Schulentwicklung
  • Organisation und Gestaltung von Ganztagsschulen
  • Unterrichtsentwicklung, d.h. systematische Verbesserung der Qualität des Unterrichts
  • Demokratiebildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Medienkompetenz in einer digitalen Welt (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Mediendidaktik)
  • Interkulturelle Kompetenz