Verantwortungsstrukturen
Die Verantwortungsstrukturen der Lehrkräftebildung sind sehr komplex und sollten klar formuliert und umgesetzt werden. Zentralisierte hochschulinterne Einrichtungen für Lehrkräftebildung (z.B. ein Zentrum für Lehrkräftebildung , eine School of Education oder eine vergleichbare Einrichtung) können landesweit gesetzlich vorgeschrieben sein. Die Hochschulen können aber auch autonom Einrichtungen der Lehrkräftebildung schaffen. Diese Zentren für Lehrkräftebildung /Schools of Education können verschiedene Organisationsformen aufweisen, z.B. als eine zentrale, fachbereichsübergreifende Einrichtung oder als eigene Fakultät. Je nach Befugnis und Ausstattung übernehmen diese Einrichtungen Aufgaben in Forschung und Lehre.
Verantwortung für die Qualitätssicherung in den Lehramtsstudiengängen

Existenz eines Zentrums für Lehrerbildung / einer School of Education

Existenz eines Zentrums für Lehrerbildung / einer School of Education – bundesweite Ansicht

Kooperativ betriebenes Zentrum für Lehrerbildung/ School of Education

Kooperativ betriebenes Zentrum für Lehrerbildung/ School of Education – bundesweite Ansicht

Organisationsform der Zentren für Lehrerbildung / Schools of Education

Organisationsform der Zentren für Lehrerbildung / Schools of Education – bundesweite Ansicht

Zuständigkeit für die Durchführung von Berufungsverfahren

Zuständigkeit für die Durchführung von Berufungsverfahren – bundesweite Ansicht
